Biogenes Flüssiggas ist Erfüllungsoption
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig ab 1. Januar 2024, berücksichtigt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand. Somit erfüllen Hausbesitzer mit Futuria Propan, dem biogenen Flüssiggas des Energieversorgers Primagas, alle gesetzlichen Vorgaben, die je nach Wohnort spätestens ab Juli 2028 ...