17.09.2021

Premiumzelt in der Landwirtschaft – was gilt es zu beachten

Wer in der Landwirtschaft tätig ist, benötigt viel Platz. Darüber hinaus muss auch eine Lagermöglichkeit geschaffen werden und auch die Tiere, wenn welche gehalten werden, müssen irgendwo leben. Wer relativ neu im Agrarbereich ist, stellt fest, dass vieles mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Eine günstige Alternative sind daher Premiumzelte. Was man darunter versteht und was es beim Bau zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel.
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Premiumzelt in der Landwirtschaft. Foto: pixabay.com
Premiumzelt in der Landwirtschaft. Foto: pixabay.com

Was ist ein Premiumzelt überhaupt?

Ein Premiumzelt kann entweder eine Rundbogenhalle oder eine Container-Überdachung sein. In jedem Fall besteht das Premiumzelt aus mehreren Einzelteilen, die zu einem halbrunden Dach zusammengesetzt werden. Es kommt komplett ohne Säulen aus und ist daher flexibel einsetzbar. Der Aufbau geht schnell, da es aus PVC und damit aus sehr leichtem Material besteht.

Im Gegensatz zu Holz- oder Stahlhallen sind Premiumzelte aus PVC daher kostengünstig, einfach in der Verwendung und bieten trotzdem eine praktische Möglichkeit, um Heu und Stroh zu lagern oder Tieren einen Unterstand zu bieten.

Was gilt es bei einem Premiumzelt zu beachten?

Die Einsatzbereiche für ein Premiumzelt sind vielfältig: Sowohl die Industrie als auch der Tief- und Hochbau oder der Logistik- und Lagerbereich machen sich Premiumzelte zunutze. Außerdem sind sie vor allem im Agrarbereich besonders beliebt. Der große Vorteil, aus dem Premiumzelte so populär sind, sind die kostengünstige Nutzung und ihre Effizienz.

Trotzdem benötigt man für den Bau eines Premiumzelts manchmal auch eine Baugenehmigung. Die Planung ist vergleichsweise einfach, da kein Fundament gelegt werden muss. Vor dem Bau eines Premiumzeltes sollte jedoch klar sein, welche Fläche es einnehmen und wie hoch es sein soll.

Ob eine klassische Baugenehmigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob man Premiumzelte als fliegende oder permanente Bauten aufstellt. Zu den fliegenden Bauten zählen zum Beispiel Zelte oder Leichtbauhallen. Außerdem darf das Zelt nicht länger als 3 Monate an der gleichen Stelle aufgebaut sein. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Dauer verlängert werden. Möchte man das Premiumzelt daher für eine längere Zeit an der gleichen Stelle platzieren, sollte man sich eine vorübergehende Baugenehmigung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Dabei variieren die Kosten je nach Größe des gewünschten Zelts.

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