28.03.2022

Wann darf man einen Pool im Garten bauen?

Ein Pool im eigenen Garten ist der Traum vieler Menschen. Schließlich schenkt er ungezügelten Badespaß ganz nach dem eigenen Geschmack. Egal, ob für Kinder oder Erwachsene: Das heimische Nass bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Besuch eines öffentlichen Schwimmbads. Viel Privatsphäre und eine uneingeschränkte Zugänglichkeit sind nur zwei davon. Jedoch stellt sich die Frage, wann man einen Pool im Garten bauen darf. Was müssen Mieter und Eigentümer wissen?
get social
Wann darf man einen Pool im Garten bauen? Foto: iStock.com / piovesempre
Wann darf man einen Pool im Garten bauen? Foto: iStock.com / piovesempre

Benötigt es für den privaten Pool eine Baugenehmigung?

Der Blick auf die Rechtslage muss zu Beginn des Vorhabens Poolbau stehen. Hier zeigt sich rasch, dass bestimmte Vorschriften zu beachten sind. Jedoch können Badefreunde aufatmen: Grundsätzlich ist es jedem Eigentümer erlaubt, den Garten mit einem privaten Pool zu verschönern. Daher erfordert sein Bau in den meisten Bundesländern keiner gesonderten Baugenehmigung. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch das Einhalten eines bestimmten Volumens. So darf das heimische Nass in der Regel nicht mehr als 100 Kubikmeter Wasser fassen. Das entspricht einer durchschnittlichen Größe von vier mal fünf Metern. Die Tiefe beläuft sich auf zwei Meter.

Dennoch dient auch dieser Wert nur als Orientierung. Schließlich gelten in jeder Gemeinde individuelle örtliche Bebauungspläne. Pools werden hier unter Nebenanlagen aufgeführt. Das erinnert an Garagen. Aus diesem Grund dürfen beide errichtet werden, wenn im Bebauungsplan kein explizites Verbot besteht.

Die wichtigsten Vorschriften zum Poolbau

Auch ohne verpflichtende Genehmigung der lokalen Baubehörde ist beim Errichten eines Pools auf einige essenzielle Punkte zu achten. So müssen die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das gilt ebenso für Grenzabstände zu Nachbargrundstücken. Zugleich sind alle notwendigen Fragen bezüglich der Kanalisation und Wasserentsorgung zu klären. Darüber hinaus ist bei den meisten Gemeinden eine Baumeldung nötig. Daher ist es ratsam, zeitnah einen Termin beim örtlichen Bauamt zu vereinbaren. Das Vorhaben Pool inklusive Montage gelingt erst dann erfolgreich, nachdem die Beamten die Statik, Abstandsflächen und Sicherheitseinrichtungen abnehmen konnten.

Darüber hinaus muss beachtet werden, dass eine Baugenehmigung in einigen Fällen zwingend nötig ist. Die Nähe zu Naturschutzgebieten stellt ein Beispiel hierfür dar. Auch unter Denkmalschutz stehende Häuser oder Gartenanlagen benötigen eine gesonderte Erlaubnis für den Poolbau. Aus diesem Grund lohnt der Termin bei der Baubehörde bereits, um Unklarheiten oder Fragen zu beseitigen. Ein Verstoß gegen geltendes Recht kann schließlich teuer werden.

Was Mieter beachten sollten

Grundsätzlich darf sich jeder Eigentümer einen eigenen Pool bauen. Doch wie ist die Sachlage bei einem Mietverhältnis? Zunächst wird die Zustimmung des Eigentümers benötigt. Ohne diese dürfen keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden. Das gilt für das Gebäude ebenso wie für das Grundstück. Ein Aufstellpool wie ein PVC-Plantschbecken für Kinder benötigt jedoch keiner gesonderten Erlaubnis. Es sei denn, der Garten wird von mehreren Parteien genutzt. Eindeutige gesetzliche Vorgaben gibt es an dieser Stelle jedoch nicht. Im Zweifelsfall ist es also ratsam, den Vermieter zu kontaktieren.

Leben Mieter in einem Mehrfamilienhaus, sollte eine Rücksprache auch mit den Nachbarn erfolgen. Es gilt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Sind sie mit dem Bau oder Aufstellen eines Pools einverstanden? Ist das der Fall, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Sollten sie Einwände haben, könnte das problematisch sein. Auch hier gibt es nämlich keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die Gerichtsurteile bezüglich eines Pools in einem gemeinsam genutzten Garten variieren. Meist machen die Behörden ihre Entscheidung von dessen Größe abhängig. Die optische Veränderung des Grundstücks spielt ebenfalls eine Rolle.

Quelle
z.z.


get social
Impressum - Datenschutz - AGB
MedienTeam Verlag GmbH & Co. KG - Verbindungsstraße 19 - D-40723 Hilden
Häuser - Hausbau - Ausbau - Technik - Draußen - Wohnen - News - Spezial - Gewinnspiel