
Neubau: Gebäudetyp E spart Geld
„E“ wie „einfach“ oder „experimentell“: Das von der Bundesregierung beschlossene Gebäudetyp-E-Gesetz soll Bauen unkomplizierter und günstiger machen. Dazu können Bauherren bei diesem neuen Gebäudetyp auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards verzichten. „Dieser Verzicht kann zu Kostenersparnissen von bis zu zehn Prozent führen und den Bauprozess deutlich beschleunigen“, erklärt Olga Magunia, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Wittmund. „Standards, die für die Sicherheit des Gebäudes relevant sind – etwa Brandschutz oder Statik – sind von den Lockerungen ausgenommen. Neubauinteressierte sollten das Konzept auf jeden Fall im Hinterkopf haben, sobald es in Kraft tritt“, empfiehlt die Spezialistin. „Der Gebäudetyp E bietet die Möglichkeit, das Bauprojekt preiswerter und individueller zu gestalten.“
Kapitalanlage: Wachstumschancengesetz spart Steuern
Das Wachstumschancengesetz soll Investitionen fördern und Bürokratie abbauen – unter anderem im Immobiliensektor. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, profitiert von einer degressiven Abschreibung, die die Steuerlast senkt. Dieser Vorteil greift nur, wenn die Immobilie vermietet und zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht selbst darin gewohnt wird. Das heißt aber nicht, dass dies nicht später der Fall sein kann: „Für junge Menschen kann es durchaus interessant sein, einen Neubau als Altersvorsorge zu kaufen und erstmal zu vermieten. Sie können somit die steuerlichen Vorteile der degressiven Abschreibung und im Alter den Wohnraum selbst nutzen“, so Olga Magunia. Aber auch ohne Eigennutzung ist der Erwerb attraktiv: Bei einem späteren Weiterverkauf kann die Rendite aufgrund der Steuervergünstigungen recht hoch sein.
Bestandsimmobilien: CO2-Steuer spart Kosten beim Kaufpreis
Auch für Bestandsimmobilien gibt es eine Neuerung, die sich allerdings erst auf den zweiten Blick als Vorteil entpuppt: Seit dem 1. Januar 2025 greift die Erhöhung der CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dies führt zu höheren Heizkosten für Immobilien, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt werden – reduziert jedoch einen möglichen Verkaufspreis des Hauses oder der Wohnung. Natürlich müssen im Nachgang anfallende Sanierungskosten in die Finanzierung mit eingerechnet werden. Nichtsdestotrotz kann sich so der Erwerb eines Altbaus lohnen.Resümee von Gerhard Bauer (Redaktion “bauen.com“)
Wer über den Kauf einer Immobilie nachdenkt, sollte die neuen Regelungen für 2025 im Blick behalten. Der Gebäudetyp E könnte den Bauprozess einfacher und günstiger machen – eine echte Chance für alle, die flexibel planen. Auch die degressive Abschreibung bei Kapitalanlagen bringt spannende steuerliche Vorteile, die gerade für langfristige Investitionen interessant sind. Und selbst die CO2-Steuer kann sich als Vorteil entpuppen, wenn dadurch der Kaufpreis eines Altbaus sinkt. Es lohnt sich also, alle Optionen genau abzuwägen, denn die neuen Regelungen bieten mehr Spielraum beim Immobilienerwerb.