Planungstipp: Die Hausratversicherung 

Zu den wichtigsten Versicherungen, die der Bauherr nach dem Hausbau abschließen muss, gehört die Hausratversicherung. Nur ein ausreichender Versicherungsschutz sorgt dafür, dass im Falle eines Falles alle Schäden problemlos reguliert werden können.
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Wichtig! Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: pixabay.com
Wichtig! Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: pixabay.com

Eine gute Absicherung ist wichtig

Bei der richtigen Absicherung des Hauses geht es darum, zwei verschiedene Gefahren zu berücksichtigen: Einmal die Schäden, die im Rahmen der Haftung durch den Hausbesitzer entstehen können und um die Schäden, die im und am Haus entstehen. 

Bei der Hausratversicherung wird die Einrichtung des Hauses versichert. Das bedeutet, dass bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Feuer die Hausratversicherung einspringt. Ebenso zahlt die Hausratsversicherung dann, wenn Schäden durch einen Einbruch, durch Diebstahl oder durch Vandalismus entstehen. 
 
Wichtig! Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Warum eine Hausratversicherung? 

Die Hausratversicherung ist nicht dafür da, Schäden zu begleichen, die der Hausherr beziehungsweise der Versicherte verursacht hat. Es geht nur um die Schäden, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Warum also eine Hausratversicherung? Könnten diese Schäden nicht selbst bezahlt werden? 

Nein! Denn ein Schaden, der beispielsweise durch Sturm oder Hagel entstanden ist, kann immens groß sein. Auch ein Schaden durch Leitungswasser beläuft sich in der Regel nicht nur auf wenige hundert Euro. Mehrere zehntausend oder auch hunderttausend Euro Schaden können hier entstehen. Wer nicht richtig abgesichert ist, bleibt auf den Kosten sitzen. Und bei einem Eigenheim ist das meist doppelt bitter. Denn in vielen Fällen ist das Eigenheim nicht abbezahlt. Tritt dann ein solch großer Schaden auf, der finanziert werden muss, kann das sehr schnell die Existenz bedrohen. 

Deshalb ist es wichtig, dass die Hausratversicherung direkt nach Bezug beziehungsweise nach Fertigstellung des Eigenheims abgeschlossen wird. Viele Bauherren schließen diese Versicherung bereits in der Bauphase ab. Wenn das Haus aus dem Rohbau heraus ist und die Feinarbeiten beginnen, können bereits Schäden entstehen. Diese Schäden können dann mit der Hausratversicherung abgeglichen werden. 
 
Wichtig! Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: pixabay.com
Wichtig! Die Hausratversicherung nach dem Hausbau. Foto: pixabay.com

Die erweiterte Hausratversicherung 

Gehören Wertgegenstände zum Hausrat, die nicht unmittelbar im Haus aufbewahrt werden, müssen diese Wertgegenstände zusätzlich in der Hausratversicherung erfasst werden. Dazu gehören zum Beispiel Fahrräder. Sie stehen meist in der Garage oder im Keller und gehören somit nicht zum Wohnraum. Sie müssen in der Hausratversicherung separat aufgeführt werden. 

Im Rahmen der erweiterten Hausratversicherung werden Wertgegenstände erfasst, wie beispielsweise Antiquitäten oder Kunstsammlungen. Auch wertvolle Möbelstücke und Schmuck können über die erweiterte Hausratversicherung erfasst werden. Oftmals können die Besitzer gar nicht einschätzen, welche Werte sie haben. Das merkt man immer dann erst sehr schmerzhaft, wenn ein Schaden entstanden ist oder wenn die Gegenstände verschwunden sind. Deshalb rechtzeitig absichern, damit im Falle eines Falles zumindest finanzielle Hilfe geleistet werden kann. 

Wichtig ist hierbei, dass alle Wertgegenstände professionell fotografiert werden. Handelt es sich um Gemälde oder Antiquitäten, kann sogar ein Wertgutachten notwendig werden. Fotos wie auch das Gutachten müssen sicher gelagert werden. Beispielsweise in einem Tresor. Je besser die Dokumentation der Wertgegenstände ausfällt, umso weniger streitet man sich am Ende mit der Versicherung herum.

Unser Hinweis: Bei besonders teurem Schmuck oder Juwelen ist wichtig, dass im Vorfeld mit der Versicherung abgeklärt wird, was im hauseigenen Tresor gelagert werden darf und was in einen Banktresor gehört. Hier geht es nicht nur um die Versicherungssumme, sondern auch darum, ob die Versicherung solche Dinge generell versichert oder nicht.

Quelle08.10.2020
s.b.

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