Die Größe des Briefkastens
In Europa gilt für Briefkästen eine einheitliche Norm, die DIN EN 13724. In dieser Norm sind die Mindestabmessungen für einen Briefkasten geregelt und beispielsweise auch, wie groß der Briefschlitz sein sollte. Als Orientierung für die Briefkastengröße dient das Umschlagformat C4 oder das Blattformat A4. Der Briefkasten muss so groß sein, das Post in diesem Format ohne Probleme ungefaltet, ungeknickt und unbeschädigt darin Platz hat. Das bedeutet dann allerdings, dass der Einwurfschlitz ebenfalls eine Mindestgröße haben muss. Sie liegt zwischen 230 und 325 Millimetern, da ein Umschlag im Format C4 229 mal 324 Millimeter groß ist und der Brief entweder längs oder quer hineinpassen muss. Dabei muss die Öffnung mindestens 30 Millimeter groß sein. Natürlich muss der Innenraum ebenfalls eine entsprechende Größe aufweisen, damit ein Briefumschlag im Format C4 auch tatsächlich hineinpasst.Wenn Vermieter diese Vorgaben nicht einhalten, liegt ein Mangel in der Mietsache vor. Laut Gerichtsurteil des Amtsgerichts Mainz (Az.: 8 C 98/96) und des Landgerichts Berlin (Az.: 29 S 20/909) darf der Mieter in diesem Fall die Miete um ein Prozent kürzen, so die Informationen des Mieterbundes. Zudem ist es wichtig, dass der Briefkasten nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig ist. Für Vermieter gibt es im Magazin von cenator Tipps für die Standort- und Bauformwahl für Briefkastenanlagen. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite und muss keine Probleme mit seinen Mietern oder Mietkürzungen fürchten.
Welche Möglichkeiten gibt es für Pakete?
Auch für Pakete bieten die Hersteller mittlerweile adäquate Lösungen an. In die Briefkästen passen Pakete nicht nur hinein, sie sind auch gleichzeitig sicher verwahrt. Dafür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Es gibt abschließbare Türen mit Einwurfklappen, sichernde Metallstangen und sogar Barcode-Scanning, damit der Bote eine Lieferbestätigung erhält. Für die Zusteller ist es wichtig, sicheren Zugriff auf den Paketbriefkasten zu haben. Wer viel im Internet bestellt, sollte über eine solche Lösung nachdenken. Der Paketbriefkasten erleichtert das Leben, weil die Pakete nicht mehr in einem Shop abgeholt werden müssen.Normale Hausbriefkästen, die der DIN EN 13724 entsprechen, sind in der Regel groß genug, um beispielsweise auch Warenbriefe aufzunehmen, die im Onlinehandel sehr häufig verschickt werden.
Wenn es dennoch Probleme gibt
Eigentlich sollte ein Hausbriefkasten, der der Europäischen Norm entspricht, groß genug sein für die meisten Briefsendungen und Warenbriefe. Dennoch kommen nur etwa 20 Prozent der E-Commerce-Produkte direkt beim Kunden an. Das liegt häufig daran, dass die Sendungen am Ende Maße haben, die größer sind als die Standardmaße. Häufig ist es der Schlitz, der zu klein ist, um die Warenbriefe aufzunehmen. Wer sich einen neuen Briefkasten anschafft, sollte darauf achten. Dann kommen die Warenbriefe auch tatsächlich an.Die Post sichern
Wenn die Post ordnungsgemäß zugestellt ist, verbleibt sie häufig mehrere Stunden im Briefkasten. Theoretisch kann jeder darauf zugreifen und Post daraus entnehmen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf darauf zu achten, dass der Briefkasten mit einer sogenannten Entnahmesicherung ausgestattet ist. Diese Sperren verhindern, dass jemand mit einer normal großen Hand einfach hineingreifen kann. Außerdem ist es notwendig, den Briefkasten verschließen zu können. Wer einen älteren Briefkasten hat, kann diesen mit einer Halterung nachrüsten, die Sperrzähne hat. Damit lässt sich der unbefugte Zugriff ebenfalls verhindern.Für den Postboten die Zustellung vereinfachen
Jeder kann dazu beitragen, das Leben seines Postboten oder Paketzustellers zu erleichtern. Als Erstes braucht der Briefkasten ein großes und gut lesbares Namensschild. Im Optimalfall ist der Schriftzug mindestens acht Millimeter groß. Damit der Briefkasten nicht nur für den Zusteller gut erreichbar ist, hängt er am besten in Griffhöhe. Eine Empfehlung der Post lautet, dass er mindestens auf einer Höhe von 70 Zentimetern und höchstens 170 Zentimeter über dem Boden hängen soll.Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn der Briefkasten von außen zugänglich ist, sonst kann der Briefträger den Briefkasten nicht erreichen. In Mehrfamilienhäusern hängt der Briefkasten meistens im Hausflur. Laut Landgericht Frankfurt Oder (Az.: 6a S 126/09) ist das absolut in Ordnung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Briefkasten, der von außen zugänglich ist.