Wie sieht die Rechtslage aus? Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de gibt Tipps:
- 1.Einzahlungen sind generell bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme zulässig. Es sei denn, in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) oder in Zusatzbedingungen ist schriftlich etwas anderes fixiert worden.
- Die Bausparkasse darf nicht einseitig von sich aus diese Bedingungen ändern. Das ist "zustimmungspflichtig", d.h. die Kasse muss die Zustimmung des Kunden einholen und der Kunde kann auch ablehnen.
- Einzahlungen über die Bausparsumme hinaus darf die Bausparkasse ablehnen, da damit der Zweck des Bausparvertrags ad absurdum geführt wird.
- Dito darf die Bausparkasse zusätzliche Einzahlungen oder eine Erhöhung der monatlichen Sparleistung ablehnen, wenn sie nicht schriftlich / vertraglich vereinbart waren. Genau wie die Bausparkasse nicht einseitig die Vertragsbedingungen ändern darf, darf es der Kunde auch nicht.
- Das gilt genauso, wenn der Kunde eine Erhöhung der Bausparsumme möchte, um mehr sparen zu können. Dem muss die Bausparkasse nicht zustimmen.
Wenn die Bausparkasse dem Kunden ein Angebot macht, den Tarif zu wechseln, sollte der Bausparer sich nicht nur den neuen Tarif genau ansehen. Sondern auch in die Bedingungen für den bestehenden Vertrag schauen: Geht die hohe Guthabenverzinsung verloren, wenn man wechselt? Dann eher Finger weg!"

