„Aber Vorsicht!“ warnt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Bauherren sollten keinen Vertrag unterschreiben, ohne ihn vorher vom Sachverständigen genau prüfen zu lassen.“ Genau genommen, so warnt der VPB-Fachmann, lässt sich in den letzten Monaten des Jahres ohnehin kein ganzes Haus mehr bauen. „Wer jetzt noch einen kompletten Massivbau mit Einzugstermin im Jahr 2006 verspricht, der muss zaubern können. Seriös ist das nicht.“
Welche Möglichkeiten gibt es, der Umsatzsteuererhöhung doch noch ein Schnippchen zu schlagen? Dazu hat der Verband Privater Bauherren den Ratgeber „Tipps zum Umgang mit der Umsatzsteuererhöhung“ erarbeitet. Er kann ab sofort über die VPB-Internetseite www.vpb.de kostenlos heruntergeladen werden. „Eine Möglichkeit, Mehrwertsteuer einzusparen“, erläutert Bausachverständiger Penningh, „ist die Vereinbarung eines Festpreises. In diesem Bruttopreis ist alles enthalten, auch die Umsatzsteuer. Die Abführung der Steuer an den Fiskus ist Sache des Unternehmers, der Bauherr hat damit nichts zu tun.“
Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung von Teilleistungen. Bei jedem Bauvorhaben werden anhand eines Zahlungsplans Abschlagszahlungen vereinbart für einzelne Gewerke. Werden diese Gewerke noch bis zum 31. Dezember 2006 abgerechnet, fällt dafür auch nur der bisher gültige Umsatzsteuersatz von 16 Prozent an. „Dieses Verfahren ist durchaus üblich, birgt aber Zündstoff“, warnt der VPB-Vorsitzende, „denn die Teilleistungen müssen natürlich genau definiert werden.“ Das fällt dem Laien schwer, er braucht dazu die Hilfe eines unabhängigen Bausachverständigen oder eines erfahrenen Architekten.
Teilleistungen müssen vertraglich vorab genau festgelegt werden. „Sparsame Bauherren sind zurzeit geneigt, im überschaubaren Umfang Vorkasse zu leisten“, weiß Thomas Penningh. „Denn sie glauben, alles, was sie 2006 noch bezahlen, unterliegt auch dem alten Umsatzsteuerersatz von 16 Prozent. Das ist aber nicht ganz so einfach.“ Er warnt ausdrücklich vor diesen Zahlungsmodalitäten, „denn bei der Erhöhung der Umsatzsteuer kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Bezahlung an, sondern nur auf die Fertigstellung der Leistung!“ Der VPB-Ratgeber „Tipps zum Umgang mit der Umsatzsteuererhöhung“ kann ab sofort kostenlos im Internet heruntergeladen werden, unter dem Stichwort „Service“, unter der Adresse www.vpb.de.