01.01.2001

Mehrwertsteuer-Erhöhung: Worauf Bauherren jetzt achten müssen

Um die Mehrwertsteuer-Erhöhung von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 kommen auch Bauherren nicht herum. Sie müssen sogar einige Besonderheiten des Bauwesens bei ihrer Planung beachten, um nicht in die Steuerfalle zu tappen. Doch dafür bietet das Gesetz, über dessen Modalitäten das Bundesfinanzministerium im August informiert hat, durchaus noch Gestaltungsmöglichkeiten für aufmerksame Häuslebauer.

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„Entscheidend für den Mehrwertsteuersatz von Bauleistungen ist der Zeitpunkt der Werklieferung, in der Praxis also die Abnahme des Hauses durch den Bauherren“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF) , Dirk-Uwe Klaas. Dem Bau eines Fertighauses liegt nämlich ein Werkvertrag zu Grunde, bei dem es unerheblich ist, wann etwa die Arbeit begonnen, die Rechnung geschrieben oder der Lohn gezahlt wurde. Die Werklieferung gilt vielmehr dann als erbracht, wenn der Auftraggeber Verfügungsgewalt über das Haus hat. „Dies ist in der Regel mit der Übergabe des Hauses an den Bauherrn der Fall. Es ist also ratsam, diesen Termin wenn möglich noch in das Jahr 2006 zu legen“, so Klaas weiter.

Abnahme des Hauses noch für 2006 vereinbaren

Die Abnahme ist auch dann wirksam, wenn Restarbeiten nachträglich erledigt oder Nachbesserungen ausgeführt werden müssen. Auch gilt die Übergabe in aller Regel in aller Regel als vollzogen, wenn der Bauherr sein neues Haus bereits bewohnt. In diesen Fällen werden nur 16 Prozent Umsatzsteuer fällig. Wird das Haus dagegen erst nach dem 1. Januar übergeben, muss der Bauherr die höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent entrichten. Er zahlt dann also bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus im Wert von 170.000 Euro glatt 5.100 Euro drauf.

Teilleistungen beim Hausbau vereinbaren

„Ist es nicht mehr möglich, das gesamte Haus bis zum Jahresende 2006 abzunehmen, können unter Umständen Teilleistungen vereinbart werden“, rät Dirk-Uwe Klaas. Dabei werden klar abgrenzbare Teile einer Gesamtleistung festgesetzt, die auch einzeln in Rechnung gestellt werden. Bei einem Bauvorhaben können dies zum Beispiel die Erdarbeiten, die Fertigstellung des Kellers, oder die Montage der Haushülle sein. Sind diese Teilleistungen vor dem 1. Januar 2007 sowohl fertig gestellt als auch abgenommen, gilt zumindest für sie noch der niedrigere Mehrwertsteuersatz. Und zwar selbst dann, wenn das gesamte Gebäude noch nicht vollendet ist, weil beispielsweise der Innenausbau fehlt. „Die Anerkennung einer Teilleistung setzt voraus, dass sie noch im Jahr 2006 erstens vereinbart, zweitens separat abgerechnet und drittens bis zum Stichtag der Steuererhöhung erledigt wurden“, erklärt Klaas.

„Jeder, der derzeit den Bau eines Eigenheims plant, sollte sich mit der Mehrwertsteuer-Erhöhung jetzt intensiv beschäftigen“, sagt Dirk-Uwe Klaas. Denn Fertighäuser haben dank ihrer sprichwörtlich kurzen Bauzeit und der exakten Termintreue einen Vorsprung. Deshalb können die Fertighaus-Hersteller schon bei Vertragsabschluss einen festen Einzugstermin garantieren.





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