
Es liegt im eigenen Interesse von Hausbesitzern und Wohnungseigentümern, über Brandschutz und Rettungswege nachzudenken. Selbst wenn die Bauordnung im Detail nichts Genaues vorschreibt: Wie kommt die Familie, wenn das Treppenhaus brennt, aus dem Dachgeschoss oder dem Keller ins Freie? „Der zweite Rettungsweg gehört zur seriösen Planung und ist für jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen vorgeschrieben“, so Freitag. „Fehlt er, ist das ein Planungsfehler.“ Umsichtige Bauherren überprüfen mit einem unabhängigen Sachverständigen etwa, wie sie aus dem Spitzboden oder dem Keller im Brandfall flüchten können. Da steckt der Teufel im baulichen Detail: Sind die Kellerschächte für die Flucht groß genug? Lassen die Abdeckgitter sich von innen öffnen? Einbruchschutzmaßnahmen werden beim Brand schnell zur tödlichen Falle. Und: Über welche Wege retten sich Rollstuhlfahrer im Brandfall ins Freie? All diese Details sollten Bauherren und Hausbesitzer rechtzeitig bedenken.
Resümee von Andrea Schaffeld (Redaktion “bauen.com“)
Brandschutz muss frühzeitig in der Bauplanung berücksichtigt werden. Hausbesitzer tragen die Verantwortung und sollten Bauverträge sowie Pläne von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Wichtige Punkte sind zweite Rettungswege, geeignete Baumaterialien und funktionale Fluchtmöglichkeiten. Sorgfältige Planung schützt Leben, vermeidet hohe Kosten und sichert rechtliche Vorgaben ab.

