14.03.2025

Zweite Photovoltaik-Anlage: Wirtschaftlichkeit bedenken

Wer sich einmal für eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entschieden hat, blickt meist auf gute Erfahrungen zurück. Da liegt der Gedanke nahe, die bestehende Anlage zu erweitern – vorausgesetzt, das Eigenheim bietet ausreichend Fläche dafür. Damit die Anlagen wirtschaftlich bleiben, sollten Eigentümer jedoch genau kalkulieren. Eine zweite PV-Anlage bietet grundsätzlich die Möglichkeit, mehr als bisher vom selbst erzeugten Strom zu nutzen. Allerdings produziert schon eine einzige 10-kWp-Anlagen in den meisten Einfamilienhäusern mehr Strom als die Eigentümer im Wohnalltag verbrauchen.
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Zusätzliche PV-Anlagen auf Ost- und Westdächern können ebenfalls von Nutzen sein – die Verteilung der Stromerzeugung über die Tageszeiten von morgens bis abends ermöglicht einen höheren Anteil selbst verbrauchten Stroms. txn-Foto: VZBV / Adobestock / Marina Lohrbach
Zusätzliche PV-Anlagen auf Ost- und Westdächern können ebenfalls von Nutzen sein – die Verteilung der Stromerzeugung über die Tageszeiten von morgens bis abends ermöglicht einen höheren Anteil selbst verbrauchten Stroms. txn-Foto: VZBV / Adobestock / Marina Lohrbach
Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale sehen in einer zusätzlichen Anlage dennoch einen Schritt zu verstärkter Energie-Autarkie: Mehr Photovoltaik bedeutet grundsätzlich, dass Haushalte auch mehr Strom aus eigener Erzeugung verbrauchen können.

Allerdings wird mit einer zusätzlichen Anlage auch ein höherer Anteil des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist. Für diesen Strom erhalten die Eigentümer zwar eine Vergütung von bis zu 8,11 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das Sparpotenzial einer selbst erzeugten und selbst verbrauchten Kilowattstunde liegt mit Kosten von 30 Cent für Strombezug jedoch deutlich höher. Müssen Haushalte anteilig mehr Strom einspeisen, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Eigentümer, die eine zusätzliche Photovoltaik-Anlage planen, sollten zudem berücksichtigen: Die Vergütungssätze für den selbst erzeugten Strom aus der zweiten Anlage können sich von denen der ersten Anlage unterscheiden. Der Grund: Die Vergütung des Stroms regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab.

Quelle
TextNetz / txn


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