
Geht es um den Erwerb einer Bestandsimmobilie, können unabhängige Sachverständige nach einer ausführlichen Objektbesichtigung auch einschätzen, was neben den Erwerbskosten noch an Investitionen in das Gemeinschaftseigentum auf die Käufer zukommt. Dazu können fällige und sehr teure Reparaturen an Dach und Gebäudehülle ebenso gehören wie eine etwaige Erneuerung der elektrischen Anlage und der Wasserleitungen. Bei Objekten, die vor Mitte der 1990er-Jahre errichtet wurden, kommt außerdem das Risiko einer möglichen Schadstoffbelastung hinzu, etwa durch Asbest, Holzschutzmittel und Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Damals fanden sowohl im Neubau, aber auch bei Modernisierungen, An- oder Umbauten von Bestand viele Materialien Verwendung, die heute als gesundheitsschädlich gelten und eine kostspielige Sanierung nach sich ziehen.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kommt es auch darauf an, welchen Anteil an Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und dessen Instandhaltung die Erwerber zu tragen haben. Dieser Anteil richtet sich in der Regel nach der Zuordnung der Miteigentumsanteile auf das jeweils erworbene Objekt. Deshalb ist es nicht zuletzt bei neu aufgeteilten Immobilien ratsam, den Verteilungsmaßstab zu klären und außerdem so umfänglich wie möglich in Erfahrung zu bringen, welche bekannten, bereits aufgetretenen Schäden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum vorliegen. Die Höhe der zu erwartenden Investitionen in das ungleich wertvollere Gemeinschaftseigentum hängt vom baulichen Gesamtzustand, der Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie der Budgetierung und zeitlichen Planung von Modernisierungsmaßnahmen ab. Aufgepasst: Auch wenn diese Kosten tragbar erscheinen, kann es in der Eigentümergemeinschaft stets Wohnungseigentümer geben, die sich selbst gegen notwendige Maßnahmen sperren. Ein Blick in die Versammlungsprotokolle ist daher unerlässlich. Denn sie erlauben Rückschlüsse auf die künftigen Nachbarn und damit auf etwaige Auseinandersetzungen. Gerade unerfahrene Kaufinteressenten sollten deshalb unbedingt eine vertrauensvolle Beratung durch unabhängige Sachverständige in Anspruch nehmen.