1. Wo steckt Asbest?
Asbest kann in Fliesenkleber, Fensterkitt, Putzen oder Spachtelmassen enthalten sein. „Wir kennen mittlerweile über 3.000 Produkte, die Asbest aufweisen können“, erläutert der promovierte Mineraloge und Laborleiter CRB Analyse Service Stefan Pierdzig. Besonders große Gefahr bringt Staub mit sich, der von bröckelnden Wänden rieselt oder sich beim Zerschellen von Dachplatten verteilt. Unter dem hässlichen alten PVC entdeckt die neu eingezogene Familie einen wunderbaren Schieferboden? Hände weg, der Kleber könnte asbesthaltig sein! Auch beim Entfernen verklebter Fliesen oder Fensterkitts lauert Gesundheitsgefahr.2. Wie erkennen Renovierende, ob Asbest in Haus oder Wohnung schlummert?
Mit bloßem Auge ist die gefährliche Faser leider nicht zu identifizieren. Lediglich das Bau- beziehungsweise Renovierungsalter gibt Hinweise. Wer Renovierungspläne von älteren Gebäuden hegt, erkundigt sich nach dem genauen Baualter und größeren vergangenen Renovierungen. Wurde das Gebäude vor 1993 erbaut, ist Handeln gefragt – da keine Dokumentationspflicht herrscht, bedeutet ein fehlendes Dokument nämlich nicht, dass keine Renovierung stattfand. Nur eine professionelle Asbestanalyse behebt Unwissenheit.3. Wer führt professionelle Asbestanalysen durch?
Professionelle Asbestanalytik führen akkreditierte Labore durch. Dies sind qualifizierte Prüflabore, die alle in Norm DIN ISO/IEC 17025 festgelegten Anforderungen an die fachliche Kompetenz und das Qualitätsmanagement-System eines Labors erfüllen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS kontrolliert in regelmäßigen Audits Kompetenz sowie Qualitätsmanagement und führt akkreditierte Prüflabore unter https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html auf. Auch der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. listet geeignete Labore auf: https://www.gesamtverband-schadstoff.de/. Ein Blick auf die Homepage eines Labors liefert zusätzlich Orientierung: Findet sich dort die aktuelle Akkreditierungsurkunde? Nimmt das Labor regelmäßig an Ringversuchen zu Asbest oder Röntgenfloureszenzanalytik teil und stellt die Teilnahmebescheinigungen transparent auf seine Homepage? Dann befinden sich Nutzer auf der sicheren Seite!4. Welche Rechte und Pflichten haben Hausbesitzer?
„Der Umgang mit asbestbelasteten Immobilien stellt Hausbesitzer vor eine Bandbreite an Herausforderungen, die vom Erwerb über die Nutzung hin zur Veräußerung reicht“, gibt Prof. Dr. Koenen, Gründer der Koenen Bauanwälte, zu bedenken. Er dröselt auf:Verkäufer müssen ihre Aufklärungspflicht erfüllen, weil potentielle Asbestverseuchung ein wesentliches Kriterium für oder gegen einen Vertragsabschluss darstellt. Im Jahr 2009 entschied der BGH (BGH, 27. 3. 2009, V ZR 30/08), die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen könne einen „kaufrechtlichen Mangel“ darstellen, der gegenüber dem Kaufinteressen „auch ungefragt offenbart werden“ müsse. Ein solcher Mangel besteht dann, wenn Asbest bei Umgestaltungsarbeiten austreten könnte, die auch Laien bewerkstelligen – so entschied zuletzt das OLG Hamm am 04.07.2024 - 22 U 26/24.
Käufer sind insofern verpflichtet, sich über mögliche verwendete Stoffe zu informieren und sich im Zweifel Hilfe durch einen Sachverständigen zu holen.
Auch Vermieter unterliegen insoweit Pflichten. So sind sie verpflichtet, das Mietobjekt in vertragsmäßigem Stand zu halten und Mieter vor Gesundheitsschäden zu bewahren. Besteht bei erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen das Risiko, dass Asbest freigesetzt wird, stellt dies einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 urteilte das Landgericht Berlin über eine mit Asbestfasern versehende Bodenfliese und gestand den Mietern eine Minderung von 10 % zu (LG Berlin, Urteil vom 3.12.2010 – 63 S 42/10). Dabei ist die Grenze zwischen abstrakter Gefahr und konkreter Gefährdung fließend; fachliche beziehungsweise beauftragte fachanwaltliche Beratung schützt vor Mietausfällen oder Schadensersatzansprüchen.