Läuft etwa die eigene Waschmaschine aus, wird für Schäden in der Wohnung, an Möbeln, Bodenbelägen oder Elektrogeräten die Hausratversicherung benötigt. Ist der Wasserschaden zum Beispiel durch ein durchbohrtes Rohr selbst verursacht und wirkt sich auf benachbarte Wohnungen aus, dann ist dies ein Fall für die eigene Privathaftpflichtversicherung. Sind sanitäre Anlagen defekt oder brechen Rohrleitungen und Leitungswasser tritt aus, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. „Sie übernimmt den Schaden an den Gebäudebestandteilen. Bei der dadurch beschädigten Einrichtung tritt die Hausratversicherung ein“, erklärt Hermann-Josef Coenen von den Barmenia Versicherungen.
Auch als Naturereignis kann Wasser eine zerstörerische Kraft entwickeln. Führt eine Überschwemmung dazu, dass der Keller voller Wasser läuft, ist die sogenannte erweiterte Elementarversicherung als Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung zuständig. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten der notwendigen Reparaturen im und am Haus oder erstattet den Neuwert für zerstörtes Hab und Gut. Kommt es zu einem Schaden, gilt es, möglichst schnell zu reagieren und das Wasser umgehend zu beseitigen. Nach Möglichkeit sollten Fotos geschossen werden. Darüber hinaus muss der Vorfall sofort bei der Versicherung gemeldet werden.