Welche Ziele verfolgt die Förderung?
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“möchte die Bundesregierung den Bau preisgünstiger, flächeneffizienter und klimafreundlicher Wohnungen anstoßen. Diese sind nicht nur notwendig, um die hoch gesteckten Klimaziele zu erreichen, sondern auch, um den Bedarf an Wohnraum im niedrigen und mittleren Preissegment zu decken. Gleichzeitig soll durch die neue Förderung die krisengebeutelte Bau- und Immobilienbrache stabilisiert werden.Welche Förderbedingungen gelten?
Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft – auch in Bereichen, in die der Staat bisher kaum eingegriffen hat. Es gelten folgende technische Mindestanforderungen:- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Das Gebäude stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 aus, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen erfüllt werden. Heißt konkret: Das Haus muss im Gesamtlebenszyklus so viele Emissionen einsparen, wie ein Haus nach Effizienzhausstandard 40. Es könnte demnach schlechter gedämmt sein, wenn dafür Recycling-Baustoffe verwendet werden.
- Es dürfen keine Wärmeerzeuger auf der Basis fossiler Energien oder Biomasse zum Einsatz kommen.
- Das Gebäude muss eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. Die Kostengrenzen orientieren sich an den mittleren Baukosten für Wohngebäude in Deutschland mit einfachem Standard.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten für die technischen Anlagen (z.B. eine Wärmepumpe) sowie die Kosten für die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.Wie hoch ist die Förderung?
Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Für Gebäude im Effizienzhausstandard 40 soll es im ersten Quartal 2025 sogar 150.000 Euro geben. Es können verschiedene Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren gewählt werden, wobei eine Zinsbindung für die ersten 10 Jahregewährleistet ist. Nach Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW dem Kreditnehmer ein individuelles Verlängerungsangebot zu einem marktorientierten Zinssatz.Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag gestellt werden. Ansprechpartner ist die Hausbank.