Die alte Feuerstätte stilllegen oder austauschen?
Bis Ende des Jahres 2024 muss etwa jede dritte alte Feuerstätte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Diese Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze wurden zwischen 1995 und 2010 angeschafft und sind Ende des Jahres bereits mindestens 15 Jahre in Betrieb. Viele dieser Geräte entsprechen oftmals nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).