29.11.2023

Aufwerten von Bädern und Küchen in Mietwohnungen

Viele Jahre freuten sich Eigentümer von Immobilien über steigende Preise. Dieser Trend hat sich zuletzt umgekehrt. Immobilieneigentümer sehen sich daher mit der Frage konfrontiert, welche Möglichkeiten zur Aufwertung von Mietwohnungen bestehen. Gut zu wissen: Wer eine Wohnung mieten will, achtet insbesondere auf die Ausstattung der Küche und des Badezimmers. Dieser Artikel zeigt, wie Eigentümer eine Mietwohnung mit gezielten Maßnahmen aufwerten.
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Tipps zum Aufwerten von Bädern und Küchen in Mietwohnungen. Foto: pixabay.com
Tipps zum Aufwerten von Bädern und Küchen in Mietwohnungen. Foto: pixabay.com

Bad oder Küche: Welchen Raum zuerst sanieren?

Die meisten potenziellen Mieter legen großen Wert auf gut ausgestattete Feuchträume. Zu diesen zählen hauptsächlich das Bad und die Küche. Welcher Raum bei der Sanierung vorzuziehen ist, hängt vom Zustand der Ausstattung ab. Bei einer veralteten Küche wirkt sich die Anschaffung moderner und energieeffizienter Geräte wertsteigernd aus.
Befinden sich beide Feuchträume in einem vergleichbaren Zustand, ist dem Bad bei anstehenden Sanierungsarbeiten der Vorzug zu gewähren.

Bad sanieren - diese Möglichkeiten gibt es

Die Palette möglicher Maßnahmen ist vielfältig: Das Anbringen von Fliesenfolie ist kostengünstig, wirkt sich aber erheblich auf das Erscheinungsbild des Bades aus. Eine neue Badewanne, Dusche oder Toilette machen den Feuchtraum modern und attraktiv. Eine zeitgemäße Ausstattung senkt zudem den Verbrauch von Energie und Wasser, wodurch die Mieter von sinkenden Nebenkosten profitieren.

Wer in die Jahre gekommene Fliesen austauscht, kann Produkte in Trendfarben und mit ansprechenden Mustern wählen und dem Bad einen neuen Look verleihen. Auch das Anbringen feuchtigkeitsresistenter Tapeten zählt zu den infrage kommenden Sanierungsmaßnahmen.

Küche erneuern, Mietwohnung aufwerten

Wer als Vermieter an die Erneuerung der Küche denkt, dem kommen sofort die hohen Investitionskosten in den Sinn. Eine Küchensanierung ist zumeist mit der Anschaffung neuer und kostspieliger Elektrogeräte verbunden. Diese sind energieeffizient und bieten, je nach Preisklasse, eine Vielzahl von Features, die das Kochen und Wohnen zu einem besonderen Erlebnis machen.
Um den Wert einer Mietwohnung zu steigern, eignen sich ebenso weitere, weniger teure Maßnahmen. So verbessert die Erneuerung der Küchenmöbel oder der Arbeitsplatte das optische Erscheinungsbild - denn auch bei der Vermietung von Immobilien kommt es auf den ersten Eindruck an.

Mieter legen zudem Wert auf Geräumigkeit in der Küche:

Sanierungskosten auf den Mieter umlegen - ist das erlaubt?

Anstehende Sanierungsarbeiten in der Küche oder im Bad sorgen häufig für Unruhe bei den Mietern. Sofern eine Mietwohnung nicht freisteht, bedenken Eigentümer die gesetzlichen Regelungen zum Mieterschutz, die sich auf die geplanten Arbeiten auswirken:
  • Mieter dürfen die Mietzahlungen reduzieren, wenn die Sanierungsarbeiten zu Beeinträchtigungen des täglichen Lebens führen. Die zulässige Höhe der Mietminderung hängt von den Belastungen ab, die die Bewohner erdulden müssen. Als Orientierung eignen sich diverse Urteile bundesdeutscher Gerichte, die sich zur Reduzierung der Mietzahlungen im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geäußert haben.
  • Eigentümern ist es gestattet, die Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen. Die Höhe der Umlage darf höchstens acht Prozent der Jahresmiete und nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren betragen.
Küche und Bad aufwerten: So machen Eigentümer eine Mietwohnung attraktiver
Modernisierungsmaßnahmen im Bad oder in der Küche können eine Immobilie kostengünstig und mit wenig Aufwand aufwerten. Vermieter bedenken, dass die Mieter gegebenenfalls das Recht haben, die Mietzahlung zu kürzen. Da die Höhe der Kürzungen davon abhängt, wie beeinträchtigt die Bewohner im Alltag sind, lohnt es sich, über schnell realisierbare Maßnahmen nachzudenken, die wenig Schmutz und Lärm verursachen.

Quelle
e.h.


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