
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hat sich seit geraumer Zeit für eine Abschaffung der Doppelbelastung von Speichern mit Netzentgelten eingesetzt. „Wir begrüßen die jüngsten Erleichterungen, da damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst wird. Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte“, so die Bewertung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. Stattdessen soll nach dem heutigen Bundestagsbeschluss die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die BNetzA hat mit dem heutigen Gesetzesbeschluss einem EuGH-Urteil folgend künftig weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte erhalten.
Damit Speicher ihr volles Flexibilitätspotenzial zur Stabilisierung des Stromnetzes und der Systemsicherheit entfalten können, werden wir uns mit Nachdruck für den Abbau weiterer Marktbarrieren für den dringend erforderlichen Speicherausbau einsetzen,“ so Körnig.