
Gegen kalte Wandflächen, an denen sich vermehrt Kondenswasser aus feuchter Luft ablagern und so Schimmelbildung begünstigt werden kann, sollten alle Räume des Hauses nicht nur gelüftet, sondern auch geheizt werden. Die Temperatur im Keller sollte 15 bis 16 Grad nicht unterschreiten – sowohl in einem Wohnkeller als auch in einem Nutzkeller. „Der Frühjahrsputz bietet eine gute Gelegenheit, mal in allen Ecken des Kellers nachzuschauen, ob das Lüft- und Heizverhalten in den Wintermonaten so gut war, dass sich nirgendwo Schimmel oder Stockflecken gebildet haben“, empfiehlt der Experte. Gerade in diesem Winter hätten die gestiegenen Energiekosten in vielen Haushalten zu weniger Heizen geführt. Daraus resultierende anhaltende Beeinträchtigungen eines gesunden Wohnklimas oder gar Schäden an der Bausubstanz sollten jetzt ausgeschlossen werden.
Besondere Beachtung sollten Hausbesitzer ihren Kellerräumen schenken, in denen sich zum Beispiel ein Badezimmer, eine Waschküche oder eine Sauna befinden. Hier steigt die Luftfeuchtigkeit meist schneller und höher an. Das gleiche gilt für Keller, die frisch renoviert oder ausgebaut werden. Denn Wandfarben, Kleister oder andere nasse Baumaterialien wie Putz und Estrich bringen viel Feuchtigkeit in den Raum, weshalb Bernd Hetzer rät, in den ersten Monaten – bei Erstinbetriebnahme oder -bezug des Kellers etwa ein Jahr lang – besonderes Augenmerk auf gezieltes Heizen und Lüften zu legen, um die Trocknung voranzubringen.
Bei der Einrichtung eines neugebauten oder frisch ausgebauten Kellers sollten zudem die Möbel im ersten Jahr mindestens fünf Zentimeter von der Wand entfernt stehen, damit Luft entlang möglicherweise noch nicht ganz abgetrockneter Stellen zirkulieren kann. Wandbilder sollten etwa mit kleinen Korkscheibchen mit Abstand zur Wand aufgehängt werden, um Feuchteschäden zu vermeiden. Kartons mit empfindlichen Büchern oder ähnlichem sollten in der Anfangszeit nur mit Vorsicht im Keller eingelagert werden. „Thermometer und Hygrometer helfen, die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie die Notwendigkeit des Heizens oder Lüftens zu bestimmen. Mehr als dauerhaft etwa 60 Prozent Luftfeuchtigkeit sollten in Wohn- und Nutzkellern vermieden werden“, schließt der GÜF-Experte.