02.05.2023

Autarke Wasserversorgung planen

Wasser zum Trinken muss von Schwebstoffen, Keimen und chemischen Verunreinigungen frei sein, um es ohne Bedenken genießen zu können – und den Regeln des Umweltbundesamtes zu entsprechen. Wer sein Haus mit einer eigenen Wasserversorgung ausstatten möchte, hat einige Hürden zu überwinden. Aber die Mühe lohnt, denn eine die Trinkwasserversorgung in Eigenregie ist Bestandteil autarker Lebensweise. Es macht Freude, selbst gefördertes Wasser trinken zu können. Welche Schritte sind notwendig um diesen Traum wahr werden zu lassen?
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Autarke Wasserversorgung planen. In fünf Schritten zum eigenen Trinkwasser. Foto: pixabay.com
Autarke Wasserversorgung planen. In fünf Schritten zum eigenen Trinkwasser. Foto: pixabay.com

Ist mein Grundwasser als Trinkwasser geeignet?

Um es gleich vorwegzunehmen: In Gegenden mit starker Umweltbelastung durch Industrie oder Landwirtschaft kann das Grundwasser möglicherweise nicht für die Verwendung als Trinkwasser geeignet sein. Bevor man also an das Planen der eigenen Wasserversorgung geht, sollte das gewonnene Wasser geprüft werden. Dazu ist allerdings die abgeschlossene Brunnenbohrung Voraussetzung: Ein gewisses Risiko besteht, dass der Brunnen kein Grundwasser in Trinkwasserqualität spendet und der Aufwand umsonst war. Um im Vorfeld des amtlichen Genehmigungsverfahrens Klarheit zu erlangen, sollte ein Wassertest auf Trinkwasserqualität durchgeführt werden.

Erster Schritt: Trinkwassertest durchführen

Das Umweltbundesamt schreibt vor, welche Eigenschaften Wasser haben muss, um es als Trinkwasser verwenden zu dürfen. Dabei wird die Wasserhärte in einem Bereich von 5° bis 25° deutscher Gesamthärte und ein pH-Wert zwischen 6,5 und 9,5 definiert. Es dürfen keine Fremdstoffe, Bakterien wie Legionellen oder andere krankheitserregende Keime enthalten sein. Das Ergebnis des eigenen Wassertests bringt Klarheit, ob der eigene Brunnen oder die Quelle Wasser mit Trinkwasserqualität spendet.

Zweiter Schritt: Meldung an die zuständige Behörde

Nach § 13 der Trinkwasserverordnung muss die Inbetriebnahme einer Anlage zur Wasserförderung dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Formular steht online zur Verfügung. Hier werden alle relevanten Daten abgefragt, wie die Adresse, die Herkunft des Wassers aus einer Quelle oder einem Schachtbrunnen. Anhand der aus dem Test gewonnenen Ergebnisse kann die geplante Verwendung des Wassers als Trinkwasser oder Trinkwasser für Tiere angegeben werden.

Dritter Schritt: Der Ortstermin

Der spannendste Punkt ist die Ortsbegehung. Hier werden alle Faktoren der Umgebung benannt, wie die mögliche Belastung durch Düngemittel oder Gülleeinsatz in benachbarten Arealen. Alle Einflussgrößen auf die Qualität des zu gewinnenden Trinkwassers werden hier erfasst und zu Auswertung aufbereitet. Ein entsprechendes Protokoll kann man sich auf der Seite des Umweltamtes herunterladen.

Vierter Schritt: Die Installation und Technik

Ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die Trinkwassergewinnung aus dem eigenen Brunnen genehmigt, kann die Planung der Wasserleitungen, Pumpen und Filter anschließen. Hier sollte ein entsprechender Fachbetrieb in das Konzept eingebunden werden, denn die Haustechnik muss frostsicher und fachgerecht ausgeführt werden. Teilweise werden vom Gesundheitsamt noch Belege für die verwendetet Rohrsysteme und Handwerkerrechnungen erbeten. Für diesen Fall sollte man alle Unterlagen bereithalten, welche die saubere Aufbereitung des gewonnenen Wassers bestätigen.

Fünfter Schritt: Das Abwasser klären

Wo Wasser gefördert wird, darf auch die Ableitung des Abwassers nicht vergessen werden. Ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gegeben, bedarf es auf hier der Beantragung, Genehmigung und Durchführung durch einen Fachbetrieb. Ist kein Anschluss vorhanden, muss eine vollbiologische Kleinkläranlage eingebaut werden. Das sollte bei der Planung im Vorfeld bereits berücksichtigt sein. Dann endlich heißt es: Eigenes Trinkwasser kommt aus dem Wasserhahn.

Quelle
n.j.


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