Bis zu fünf Prozent Skonto räumen Handwerksfirmen in der Regel ein. Allerdings muss Skonto immer vorher vereinbart werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Verbraucher muss sich also zum Beispiel beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer ausdrücklich nach Skonto erkundigen. Außerdem muss die Vereinbarung eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann.
nbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist, empfiehlt der VPB. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma – sofern nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern. Das sollten die Auftraggeber unbedingt einkalkulieren.