Neuerwerber solcher Bauten müssen dann die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nach Maßgabe des § 47 GEG dämmen - oder das Dach selbst. Dafür haben sie zwei Jahre ab Eigentumsübergang Zeit. Hier können handwerkliche etwas geschickte Immobilieneigentümer nach eingehender Beratung durch Experten eine der effizientesten Dämmmaßnahmen in Wohngebäuden vornehmen, indem sie eine Geschossdecken-Dämmung selbst einbauen. Zunächst gilt es, zu entscheiden, ob der Dachraum später wieder begehbar sein soll oder eine offene Dämmung ausreicht. Soll der Dachboden weiterhin als unbeheizter Stauraum genutzt werden, muss das Material druckfest sein.
Auf das Dämmmaterial werden anschließend Spanplatten oder OSB-Platten als begehbare Fläche gelegt, wenn man nicht direkt spezielle Sandwichplatten für diesen Zweck gewählt hat. Deren Verlegung ist vor allem für Heimwerker besonders leicht zu bewerkstelligen. Bei der Wahl des Materials sollte man sich ebenso zuvor mit Experten verständigen wie über die vorbereitenden Arbeiten und den anschließenden Einbau von Dampfsperre, Dämmung und, so notwendig, Platten zur Herstellung der Begehbarkeit. Auch die Frage, ob nicht eine Sparrendämmung gegebenenfalls noch bessere Ergebnisse erzielen kann, sollte geklärt werden. Die VPB-Experten beraten auch, welche Möglichkeiten der Förderung es für die Dämm-Arbeiten gibt.