04.09.2022

Handwerksbetriebe im neuen Licht

Wer nicht gut sieht, ermüdet schnell und macht leicht Fehler. Unfälle können die Folge sein. Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz gehört deswegen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Sie kann zudem die Motivation der Mitarbeiter steigern, die Kauffreude der Kunden anregen und dabei jede Menge Energie einsparen – Sanierung lohnt sich.
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Richtiges Licht trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Es erleichtert Sehaufgaben, beugt Ermüdung vor, bewahrt die Gesundheit und schützt vor Arbeitsunfällen. Foto: licht.de / Signify
Richtiges Licht trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Es erleichtert Sehaufgaben, beugt Ermüdung vor, bewahrt die Gesundheit und schützt vor Arbeitsunfällen. Foto: licht.de / Signify
Die jährlichen Betriebskosten lassen sich durch die Investition in eine neue, effiziente Beleuchtung erheblich reduzieren, so die Brancheninitiative licht.de. Gleichzeitig sinken die laufenden Wartungskosten. Schon einfache Sanierungsmaßnahmen führen zu einer deutlichen Verbesserung. Generell sind vier Sanierungsstufen möglich – und mit jeder Stufe wachsen Komfort und mögliche Energieeinsparungen. Zur Wahl stehen: 
  1. Lampenwechsel 1:1
  2. Leuchtenwechsel 1:1
  3. Planung einer Anlage mit Leuchtenaustausch
  4. Planung mit Leuchtenaustausch und Einsatz von Lichtmanagementsystemen

Leuchtstofflampen adieu

Immer mehr konventionelle Lampen werden in den kommenden Jahren von der Europäischen Union verbannt – entweder, weil sie zu viel Strom verbrauchen oder gefährliche Stoffe wie Quecksilber enthalten. Dazu zählen etwa T8- und T5-Leuchtstofflampen sowie Kompaktleuchtstofflampen. Wer sich nicht auf die Verfügbarkeit von Lagerbeständen verlassen will, sollte also mindestens Sanierungsstufe zwei angehen und seine Leuchten austauschen.

Zuschüsse beantragen

Für die Sanierung der Beleuchtung können ab einem Leuchtenwechsel auch Fördergelder beantragt werden. Berechtigt sind Firmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen und Freiberufler. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Handwerker mit bis zu 20 Prozent.

Geschlossene Leuchten

Ein zusätzlicher Spareffekt bei der Wartung lässt sich mit Leuchten höherer Schutzart erzielen – auch wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Geschlossene Leuchten der Schutzart IP 50 oder höher verschmutzen nicht so schnell wie Leuchten geringer Schutzart, beispielsweise IP 20. Auf diese Weise verlängern sich die Wartungsintervalle.

Apps messen häufig ungenau

Auch eine professionelle Lichtplanung kann weitere Spareffekte erzielen und vor Fehlern schützen. Denn Technische Regel, Arbeitsstättenverordnung und -norm legen fest, welche Tätigkeiten welche Beleuchtungsstärken in Lux erfordern. Bei feinmotorischen Arbeiten etwa ist eine hellere Beleuchtung angesagt als bei groben Tätigkeiten. Handwerker lassen am besten einen Lichtplaner, Ingenieur oder Architekten nachmessen, ob die Beleuchtungsstärken der jeweiligen Arbeitsbereiche passen – eine App auf dem Smartphone ist meist zu ungenau.

Quelle
licht.de / rfw. kommunikation


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