
Klassische Arbeiten, die „bauseits“ anfallen sind Aushub und Entsorgung, die Erschließung des Grundstücks, Hausanschlüsse für Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas. Auch Formulierungen wie beispielsweise „Baustellenzufahrt bauseits“, „Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits“ oder „Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits“ kommen in Bauverträgen vor und werden von vielen Bauherren nicht richtig interpretiert. Deshalb rät der VPB, Bauverträge vor der Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen – der Experte findet die Haken und addiert die Extras zum realistischen Gesamtpreis.