Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe
Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Feuerstätten. Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen. Demnach schätzt der Verband, dass bis zum Ablauf der Frist insgesamt bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.

