16.11.2021

Das Drumherum am Bau im Blick behalten!

Bauherren, die bereits ein Grundstück für ihr Eigenheim gefunden haben und dessen Bebaubarkeit auch durch ein Baugrundgutachten überprüft haben, stürzen sich meist mit Elan in die Einzelheiten der Planung. Doch sollte dabei nicht vergessen werden, dass das Grundstück für eine Wohnbebauung auch bereits erschlossen, sprich an die Leitungsnetze angeschlossen sein sollte. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). 
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VPB rät: Das Drumherum am Bau im Blick behalten! Foto: pixabay.com
VPB rät: Das Drumherum am Bau im Blick behalten! Foto: pixabay.com
Neben der Herstellung des Hauses gibt es aber eine ganze Reihe an Bau- und baubetrieblichen Themen, die private Bauherren nicht immer vor Augen haben. Und mit dem Drumherum sind nicht nur die Außenanlagen gemeint. Man darf sich dabei nicht auf ein Wort wie Schlüsselfertigbau verlassen. Denn dieses ist rechtlich nicht definiert. Die Verpflichtungen des Generalunternehmer im Hinblick auf Planung, Realisierung und Koordination ergibt sich immer jeweils aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag. 

Sieht dieser vor, dass Medienanschlüsse nur ca. einen Meter vor den Baukörper gezogen herzustellen sind oder die Elektrik bis zum Sicherungskasten geführt wird, dann muss die Herstellung der letzten Meter, also die Anschlüsse an Frisch- und Abwasser, an Strom und Telekommunikation, mitunter Fernwärme und anderes je nach konkretem Vorhaben von den Bauherren selbst noch beauftragt, organisiert und bezahlt werden. Oft lassen Strom- und andere Netznetzbetreiber nur die von ihnen zugelassenen Fachfirmen die entsprechenden Leitungen an ihr Netz anschließen. Denn sie wollen möglichst sicher zu sein, dass es keine Probleme gibt. 

Auch für die Arbeitssicherheit sind die Bauherren letztlich verantwortlich 

Aber auch der Arbeitsschutz bringt eine Reihe von Pflichten mit sich, deren sich nicht alle Bauherren bewusst sind. So muss bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt sein, der die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sichert. Diese Aufgabe kann von den Bauherren auf das ausführende Bauunternehmen übertragen werden. Dies setzt aber eine vertragliche Vereinbarung mit den Firmen voraus - und diese müssen dafür über das entsprechend fachlich geschulte Personal verfügen. Auch die Hygiene fällt unter den Arbeitsschutz. Eine Miettoilette ist zwar meist schnell organisiert, aber deren Betrieb über die ganze Bauzeit kann durchaus Kosten im unteren vierstelligen Bereich bedeuten, die im Budget bereits eingeplant sein sollten. 

Und auch die Notwendigkeit, Bodenaushub zu entsorgen oder wenigstens auf dem Baugrundstück zwischenlagern zu können, wird gern übersehen. Müssen Kräne auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, dann stellt sich die Frage, wer die dafür nötige Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt – und die Sondernutzungsgebühren zu tragen hat. Wer beauftragt, koordiniert und bezahlt die Sicherungsmaßnahmen, die den Gemeindegehweg vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge schützen sollen – samt deren Rückbau? 

Um dieses „Drumherum“ auf der Baustelle mit seinen Konsequenzen einschätzen zu können, ist es hilfreich, sich rechtzeitig kompetenten Rat durch unabhängige Sachverständige zu holen, die mit genau solchen Fällen auch täglich zu tun haben. Im VPB finden Bauherren dafür ein bundesweites Netzwerk von Experten, die die verschiedenen Konstellationen kennen und Lösungen finden.  

Quelle
Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.


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