30.09.2021

Vor dem Dachausbau zum Bauamt

Baugrund ist knapp, freie Wohnungen sind Mangelware. Deshalb entschließen sich immer öfter junge Familien, zu den Eltern zu ziehen. Das bislang nur als Abstellraum genutzte Dachgeschoss lässt sich eventuell zur abgeschlossenen Wohnung ausbauen und vielleicht sogar von außen separat erschließen. 
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VPB: Vor dem Dachausbau zum Bauamt. Foto: pixabay.com
VPB: Vor dem Dachausbau zum Bauamt. Foto: pixabay.com
Vor der Planung sollte allerdings immer erst der Gang zum Bauamt stehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn nicht jedes Dach kann und darf einfach umgebaut werden. Neben konstruktiven Fragen müssen Hauseigentümer klären, ob sie den bisherigen Speicher überhaupt zum Wohnraum umwidmen dürfen. Eine sogenannte Nutzungsänderung bedarf der behördlichen Genehmigung. Dabei müssen viele Details geklärt werden, beispielsweise die Stellplatzfrage. Wollen die Eltern den Kindern auch gleich die neue Wohnung überschreiben, brauchen sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohneigentumsgesetz. Was bei einem solchen Mehrgenerationenhaus alles bedacht werden sollte, lesen Interessierte im kostenlosen VPB-Ratgeber „Mehrgenerationenhaus: Wohnen unter einem Dach“.

Quelle
Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)


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