
„Wir erwarten, dass die Speichernachfrage weiter anziehen wird,“ zeigt sich BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zuversichtlich. Neben der energiepolitischen Notwendigkeit würden gesunkene Preise, eine wachsende Klimaschutz-Sensibilisierung sowie ein verstärktes Unabhängigkeitsbedürfnis der Verbraucher dazu beitragen.
Zur Umsetzung der Klimaziele, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Ökostrom und den Ausgleich kurzfristiger witterungs- und tageszeitbedingter Erzeugungsschwankungen der Solar- und Windenergie muss die derzeitige Batteriespeicherkapazität nach Berechnungen von Marktforschern bis zum Jahr 2030 nahezu versiebenfacht werden, von derzeit 2,4 Gigawattstunden (GWh) auf rund 18 GWh. In der Folge werde sich der jährliche Markt für stationäre Batteriespeicher bis 2025 verdoppeln, bis zum Ende des Jahrzehnts voraussichtlich sogar verfünffache, so die BSW-Erwartung.
Auch für Unternehmen werden Solarstromspeicher zunehmend interessanter. Nach BSW-Angaben dürfte dazu beitragen, dass seit Jahresbeginn dreimal mehr Solarstrom selbst verbraucht werden darf, ohne dass Betreiber von Solarstromanlagen dafür eine EEG-Umlage abführen müssen. Im Sinne der Energiewende wurde die ,Sonnensteuer´ -Freigrenze auf Betreiben des Verbandes zum Jahreswechsel von der Bundesregierung von 10 auf 30 Megawattstunden pro Jahr angehoben.
Dies vereinfache auch die Speichernachrüstung bei Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Für Betreiber dieser ausgeförderten Ü20-Anlagen sei es am wirtschaftlichsten, möglichst viele Kilowattstunden ihrer abgeschriebenen Solarstromanlagen selbst zu verbrauchen, so Körnig. Bis zum Jahr 2030 fallen nach BSW-Angaben rund eine halbe Million Solarstromanlagen aus der Förderung.
Um die notwendige weitere Beschleunigung des Speicherausbaus und die intelligente Nutzung dieser Speicherkapazitäten zur Stabilisierung des Stromnetzes zu erreichen, setzt sich der BSW für weitere Gesetzesreformen ein. Dazu zählt unter anderem ein konsequenter Abbau wettbewerbsverzerrender Doppelbelastungen von ein- und wieder ausgespeichertem Netzstrom von Prosumern mit Entgelten, Umlagen und Abgaben.