10.01.2021

2021 - Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

Rund um den Jahreswechsel gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Immobilienbesitzer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt die wichtigsten Neuerungen.
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Immobilienbesitzer können sich freuen: Viele neue Regeln bei Förderungen und Fristen fallen zu ihren Gunsten aus. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Immobilienbesitzer können sich freuen: Viele neue Regeln bei Förderungen und Fristen fallen zu ihren Gunsten aus. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Mehr Wohnungsbauprämie

Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. „Damit profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer.

Verlängertes Baukindergeld

Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.

Neue CO2-Abgabe

Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Denn pro Tonne CO2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro, wie die Verbraucherzentralen berechnet haben.

Weniger Feinstaub bei Kaminöfen

Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Geteilte Maklerkosten

Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.

Andere Regeln bei Wohneigentum

Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. So können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.

Quelle
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG


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