08.12.2020

Insolvenz auf der Baustelle: Was jetzt?

Bisher ist das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen wie dem Handel oder der Gastronomie gut durch die Coronakrise gekommen. Dennoch sollten sich Bauherren und bauwillige Verbraucher fragen, wie sie sich vor einer Insolvenz schützen können und wie sich eine Pleite ihres Baupartners auf ihr Eigenheimprojekt auswirken kann. „Wichtig ist eine Absicherung bereits im Vorfeld“, sagt Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). 
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Wenn sich auf der Baustelle fürs Eigenheim nichts mehr bewegt, kann das ein Alarmzeichen für eine drohende Insolvenz des Bauunternehmens sein. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Wenn sich auf der Baustelle fürs Eigenheim nichts mehr bewegt, kann das ein Alarmzeichen für eine drohende Insolvenz des Bauunternehmens sein. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
So kann man sich etwa bei der Creditreform Wirtschaftsauskunft über die finanzielle Situation von Unternehmen informieren. Wichtig ist zudem ein ausgewogener Zahlungsplan im Bauvertrag, der Überzahlungen und Vorkasse vermeidet. Die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent der gesamten Bausumme sollte der Bauherr auf jeden Fall einbehalten – sie steht ihm gesetzlich zu. Darüber hinaus sollte er eine Gewährleistungssicherheit von nochmals fünf Prozent vereinbaren und im Bauvertrag festhalten.

Alarmzeichen nicht übersehen

Restlos ausschließen lässt sich das Insolvenzrisiko nicht. Doch meist gibt es im Vorfeld Alarmzeichen, auf die man reagieren sollte. Typische Warnzeichen sind wiederholte Baustopps oder Bauzeitverzögerungen sowie Verlangen von Vorschusszahlungen oder überhöhten Zahlungen. Hellhörig sollte man auch in folgenden Fällen werden: Es wird kein Material geliefert oder bereits Geliefertes wieder abgeholt, die Werklöhne der Subunternehmer werden nicht mehr gezahlt oder diese fragen um Direktzahlung beim Bauherrn nach. Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können sich Bauherren informieren, ob das Bauunternehmen schon einen Insolvenzantrag gestellt hat. In einem solchen Fall sollte man umgehend die Unterstützung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht suchen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu viele weitere Informationen und Tipps sowie die Adressen von Vertrauensanwälten und unabhängigen Bauherrenberatern im gesamten Bundesgebiet.

Zahlungen einstellen, Vertragskündigung prüfen

Wenn auf der Baustelle nichts mehr geht, sollten auf keinen Fall Zahlungen für Leistungen fließen, die noch nicht erbracht wurden. Stattdessen gilt es, den aktuellen Baustand kritisch unter die Lupe zu nehmen, am besten mithilfe eines Sachverständigen wie eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters. Mit einem Anwalt hingegen sollte geprüft werden, ob eine Kündigung des Werkvertrags von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist. Erst dann kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob der Vertrag weiter erfüllt wird oder nicht. Bis dahin steht die Baustelle still – unter Umständen für mehrere Monate.

Quelle
djd / Bauherren-Schutzbund


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