17.11.2020

Muskelhypothek mit Tücken

Muskelhypothek nennt man das Bemühen von Häuslebauern, ihre Baukosten durch einen möglichst großen Anteil an Eigenleistungen zu verringern. Dabei lauern allerdings einige Tücken. Hier die vier wichtigsten Dinge, die man zum Thema Muskelhypothek wissen sollte:
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Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz von Freunden und Bekannten, haftet er bei einem Unfall. Foto: djd / Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende / Shutterstock
Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz von Freunden und Bekannten, haftet er bei einem Unfall. Foto: djd / Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende / Shutterstock

Verzögerung bei Eigenleistung kann zur "Kettenreaktion" führen


Kommt es bei den Eigenleistungen zu Verzögerungen, kann dies Einfluss auf die gesamte termingerechte Leistungserstellung haben. Denn viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. Beispiel: Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. "Der Bauherr kann in einem solchen Fall sogar schadensersatzpflichtig werden", warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Viele Praxistipps zur Bauphase und zu Absicherungsmöglichkeiten für den Notfall finden Interessierte unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauherr kann bei Mängelbeseitigung auf den Kosten sitzen bleiben

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen - die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden.

Ausreichender Schutz der Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern.

Eigenleistungen realistisch einschätzen

Bauherren sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. "Im Schadenfall, wie etwa einem Brand, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn etwa die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt ist", warnt Florian Haas.

Quelle
Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.,


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