
Eigenheimbesitzer nicht ausreichend über Rauchmelder-Pflicht informiert
Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist 73 Prozent der befragten Eigentümer bewusst. Stellt sich die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdem nicht richtig ausstatten. Einiges deutet darauf hin, dass mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift ein Grund sein könnte. Gilt die Rauchmelder-Pflicht nur in Mietwohnungen oder auch in selbst genutzten Eigenheimen? Müssen sie nur in Neubauten oder auch in Bestandsgebäuden installiert werden?Unsicherheit durch unterschiedliche Landesbauordnungen
Für Eigenheimbesitzer war es in den letzten Jahren nicht einfach, den Überblick zu behalten. Denn die Rauchmelder-Pflicht wurde nicht bundesweit einheitlich, sondern über die Landesbauordnungen zu verschiedenen Zeitpunkten mit verschiedenen Fristen und Geltungsbereichen eingeführt. Kein Wunder, dass hier noch Aufklärungsbedarf besteht – zumal 27 Prozent glauben, dass es überhaupt keine gesetzliche Vorschrift gibt oder einräumen, sich nicht sicher zu sein. Wer sich informieren will, wie die Rauchmelder-Pflicht im eigenen Bundesland genau aussieht, findet unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de weitere Informationen und einen Rauchmelder-Rechner, mit dem sich der eigene Bedarf ermitteln lässt.Was den Geltungsbereich betrifft, lässt sich zusammenfassen: egal, ob neu oder alt – die Pflicht gilt für Mietwohnungen und Eigenheime gleichermaßen. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Da gilt sie nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten. Und in Berlin und Brandenburg müssen bestehende Gebäude erst bis Ende 2020 ausgestattet sein.
In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein?
Auch ein weiteres Ergebnis der Studie macht deutlich, dass noch Aufklärungsbedarf besteht. Zwar haben 84 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchmelder angebracht, aber nur in 50 Prozent der Haushalte sind die Geräte in allen vorgeschriebenen Räumen installiert. Dabei haben zu wenig Rauchmelder den gleichen Effekt wie ein Sicherheitsgurt, den man falsch anlegt: Sie gaukeln trügerische Sicherheit vor und können im Gefahrenfall doch kein Leben retten.Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: je ein Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur. Die Notwendigkeit, Rauchmelder in Flur und Treppenhaus zu installieren, scheinen die meisten Eigenheimbesitzer verinnerlicht zu haben: 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben dort ein Gerät installiert. In Kinderzimmern und in Schlafzimmern sind es mit jeweils 62 Prozent deutlich weniger. Neben der Ausstattung von Flur oder Treppenhaus wäre es aber gerade dort sinnvoll, weil der Geruchssinn des Menschen im Schlaf nicht aktiv ist und die Gefahr besteht, einen Brand gar nicht oder zu spät wahrzunehmen.