18.10.2020

Fehlenden Brandschutz keinesfalls akzeptieren

Private Bauherren sollten fehlerhaften oder gar fehlenden vorbeugenden Brandschutz keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn Wohngebäudeversicherer, Baufinanzierer und auch die Bauaufsichtsbehörde tun das auch nicht!
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Fehlenden Brandschutz keinesfalls akzeptieren. Foto: pixabay.com
Fehlenden Brandschutz keinesfalls akzeptieren. Foto: pixabay.com
Im Gegenteil, sie reagieren höchst empfindlich: Wird der Brandschutz nicht eingehalten, schließt der Wohngebäudeversicherer den Versicherungsschutz für Brandschäden aus oder versagt sogar den gesamten Versicherungsschutz.

Auch die den Bau finanzierenden Banken setzen grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung zur Freigabe des Kredits voraus. Fehlt der Brandschutz, droht die Rückabwicklung des Kredits. Und auch die Bauaufsichtsbehörde muss gegen die Bauherren vorgehen, sobald sie erfährt, dass Brandschutzvorschriften ignoriert wurden. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar die Nutzung des Gebäudes untersagen! Bauherren sollten also, so rät der VPB, schon frühzeitig nach dem Brandschutzkonzept fragen, sich die Pläne dazu übergeben und diese von ihrem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.

Quelle
Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)


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