Der BSW forderte die Bundesregierung auf, der heute initiierten EEG-Novelle zur Abschaffung des Solardeckels spätestens im Herbst eine große Gesetzesreform folgen zu lassen. Diese müsse für die Abschaffung weiterer Marktbarrieren und eine deutliche Beschleunigung des Photovoltaik- und Speicherausbaus genutzt werden.
Bonner Marktforscher hatten erst am Montag vor einer Stromerzeugungslücke für den Fall gewarnt, dass das Tempo des jährlichen PV-Ausbaus nicht bereits im kommenden Jahr mindestens verdoppelt und im übernächsten Jahr sogar verdreifacht werde. Körnig: „Die gesetzlich fixierten Photovoltaik-Ausbauziele verharren noch immer auf dem viel zu niedrigen Niveau des Jahres 2010, obwohl sich die Kosten schlüsselfertiger Photovoltaik-Systeme seitdem um mehr als zwei Drittel reduziert haben, ein Atom- und Kohleausstieg beschlossen wurde und die Klimaziele deutlich verschärft wurden. Die Solar- und Speicherbranche steht bereit, binnen weniger Jahre 50.000 neue Jobs in Deutschland zu schaffen, wenn diese Diskrepanz endlich beseitigt wird.“
Hintergrund
Bei einer ausbleibenden Beseitigung der 2012 im EEG verankerten und in diesem Sommer erreichten – bei 52 Gigawatt installierte PV-Leistung fixierten – Förderbeschränkung würde sich der Solarmarkt in Deutschland nach Einschätzung von Energieexperten mehr als halbieren. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden. Über 80 Prozent der Wähler von Union, SPD und Grünen vertreten jeweils diese Auffassung.Die nun in einem Änderungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz initiierte EEG-Änderung (S. 7, Artikel 8) sieht vor, dass der in §49 Absatz 5 und 6 enthaltene Förderdeckel für neue Solarstromanlagen ersatzlos gestrichen wird. Der BSW setzt sich seit Jahren mit Nachdruck für eine Beseitigung der Marktbarriere ein und initiierte mit dieser Zielsetzung u. a. zahlreiche offene Briefe, zuletzt sogar eine Verfassungsbeschwerde.
Je nach Größe der Solarstromanlage erhalten Solaranlagen-Betreiber für ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom eine Einspeisevergütung bzw. Marktprämie in Höhe von derzeit rund 6–9 Cent je Kilowattstunde. Damit werden bestehende Marktverzerrungen zuungunsten Erneuerbarer Energien ausgeglichen. Auch nach Streichung des 52 GW-Solardeckels wird die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich sinken.