Vor der Planung sollte allerdings immer erst der Gang zum Bauamt stehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn nicht jeder Speicher kann und darf einfach umgebaut werden. Neben konstruktiven Fragen müssen Hauseigentümer klären, ob sie den bisherigen Speicher überhaupt zum Wohnraum umwidmen dürfen. Eine sogenannte Nutzungsänderung bedarf der behördlichen Genehmigung. Dabei müssen viele Details geklärt werden, unter anderem die Stellplatzfrage. Wollen die Eltern den Kindern auch gleich die neue Wohnung überschreiben, brauchen sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz.
Was beim Mehrgenerationenhaus alles bedacht werden sollte, lesen Interessierte im kostenlosen VPB-Ratgeber „Mehrgenerationenhaus: Wohnen unter einem Dach“ - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Mehrgenerationenhaus.pdf.