18.05.2020

Corona und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Nachrichten in den letzten Wochen und Tagen bewegen uns alle. Weitreichende Vorsichtsmaflnahmen zur Ausbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 sind angelaufen. Vieles in unserem Leben wird nicht mehr so sein wie vor dem 13. März 2020. Ungeachtet dessen möchten wir Sie über die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt informieren.
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Corona und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Foto: pixabay.com
Corona und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Foto: pixabay.com

Wie stellt er sich derzeit für den privaten Sektor im Bereich Immobilie kaufen und verkaufen dar?

Während der Coronakrise könnten die Wohnungspreise in Deutschland zwar durchaus sinken - aber ein regelrechter Einbruch ist laut einer Studie nicht zu erwarten. "Der Wohnimmobilienmarkt wird relativ gut durch die aktuelle Krise kommen", heißt es in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Preise steigen in guten bis sehr guten Lagen nur noch moderat, aber Käufer zahlen nicht mehr jeden Preis. Grundsätzlich lässt sich nach Auswertung aller uns vorliegenden Daten kein eindeutiger Trend feststellen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann man aber Entwarnung geben: Auf die Preise hat der Virus bislang keine konkreten Auswirkungen.

Was hat der Virus für direkte Auswirkungen auf die Tätigkeit der Immobilienmakler?

Wie in vielen anderen Unternehmen arbeiten beim Makler viele Mitarbeiter im HomeOffice. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten ist dies auch über einen längeren Zeitraum problemlos möglich. Hier leidet aber der persönliche Kontakt zum Kunden, der immer wichtig ist, am meisten. Gerade die persönliche Beratung, die ein Großteil des Erfolges eines guten Immobilienmaklers ausmacht, fehlt und kann nur bedingt durch technische Hilfsmittel kompensiert werden. Ungeachtet dessen kann man über die technischen Verbindungen wie Facetime und andere sicherlich einiges erreichen. 

Besichtigungen und Termine vor Ort:

Grundsätzlich ist die Durchführung von Einzelbesichtigungen weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Dabei sollte auf den Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen sowie auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m - besser 2 m - zur anderen Person, etc.) geachtet werden. Die Desinfektion von Kontaktgriffen und -flächen und geöffnete Innentüren werden ebenfalls empfohlen. Als Alternative bieten wir zur persönlichen Besichtigung virtuelle Besichtigungstermine oder 360-Grad-Touren an, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren.“

Darf ich noch zum Notar, um den Kaufvertrag zu unterschreiben?

Ja, wenn das Notariat weiter geöffnet hat, können auch Beurkundungstermine stattfinden. Auch in Bundesländern mit Ausgangsbeschränkungen wie Bayern und Sachsen ist der Notarbesuch ausdrücklich ausgenommen. Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandsregeln und Hygiene müssen dabei natürlich eingehalten werden. Viele Notare informieren derzeit auf ihren Internetseiten, wie sie die Situation in ihrer Kanzlei handhaben. Wenn gefährdete Personen, etwa aus Risikogruppen, zu den Vertragsparteien gehören, dann kann auch ein Bevollmächtigter eingesetzt werden. Online kann ein Kaufvertrag dagegen nicht beurkundet werden.



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