
Für die meisten Bauvorhaben an bereits bestehenden Gebäuden wird eine Baugenehmigung benötigt. Ob eine Genehmigung benötigt wird, lässt sich bei einem Besuch bei der Gemeinde feststellen. Ob und wie die Bebauung des Grundstücks erfolgen darf, ist im Bebauungsplan der jeweiligen Ortschaft festgelegt. Der Bau eines Parkplatzes sollte nur mit einer Baugenehmigung erfolgen. Wer ohne eine Genehmigung baut, riskiert, dass die Baubehörde den Rückbau verlangt. Damit es zu einer Baugenehmigung kommt, muss der Hausbesitzer einen Bauantrag für den Parkplatz bei der Gemeinde einreichen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten mit dem Bauantrag gleich die Pläne eines Architekten eingereicht werden. Ein Architekt kann zudem eine Bauvoranfrage bei der Behörde durchführen. An diese Anfrage ist die Baubehörde später dann gebunden.
Die Nachbarschaft sollte in das Bauvorhaben einbezogen werden
Für das Wohnen in einer Straße ist das nachbarschaftliche Verhältnis sehr wichtig. Steht ein Bauvorhaben, wie ein Parkplatz an, sollte der direkte Nachbar daher in das Bauvorhaben einbezogen werden. Auch wenn ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis besteht, ist es wichtig, dass das Bauvorhaben schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterschrieben wird. Auch die Unterschrift des Nachbarn auf dem Bauantrag ist möglich. Mit der Unterschrift erklärt sich der Nachbar mit dem Bau des Parkplatzes einverstanden. Gleichzeitig verzichtet der Nachbar auf das Recht der Anfechtung der Baugenehmigung. Nachträgliche Einwände über nicht eingehaltene Abstandsflächen sind dadurch nicht mehr möglich. Auch das sich der Bau des Parkplatzes nicht in die vorhandene Bebauung einfügt, kann später nicht mehr angefochten werden.
Der Abstand zum Nachbargrundstück ist in der Landesbauordnung festgelegt
Selbst wenn die Unterschrift des Nachbarn vorliegt und die Baugenehmigung erfolgt ist, muss sich der Hausbesitzer beim Bau des Parkplatzes an die Abstände zum Nachbargrundstück halten. Diese Abstände sind normalerweise in der Landesbauordnung festgelegt. In der Regel beträgt der Abstand aber 2,5 Meter. Der Parkplatz kann dann frei nach den Wünschen des Hauseigentümers mit verschiedenen Bodenbelägen gestaltet werden. Dies wird schon bei der Planung mit dem Architekten festgelegt. Auch ein privates Parkplatzschild kann an der Stirnseite des Parkplatzes angebracht werden.Für Schäden bei Nachbarn haftet der Bauherr
Falls durch den Bau eines Parkplatzes Schäden am Nachbargrundstück entstehen, ist der Bauherr haftbar. Die Schäden müssen auf Kosten des Bauherrn beseitigt werden. Auch bei einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis sollten die entstandenen Schäden dokumentiert werden. Außerdem sollte der Nachbar rechtzeitig informiert werden, wann der Termin zur Beseitigung der Schäden geplant ist. Die Handwerker sollten das Grundstück nicht ohne die Genehmigung des Nachbarn betreten.