Das widerspricht geltendem Gesetz: In allen Verbraucherbauverträgen, die seit dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, muss die letzte Rate mindestens zehn Prozent betragen. Weniger ist nicht zulässig. Ziel des Gesetzes: Mit der erhöhten Rate sollen Bauherren gegen Ende des Bauvorhabens noch mehr Geld in der Hand haben und damit das einzige Druckmittel, um Baufirmen zur Beseitigung von Mängeln zu animieren. Bauherren, die jetzt noch einen alten Vertrag vorgelegt bekommen, sollten ihn nicht unterzeichnen, rät der VPB. Haben sie bereits unterschrieben und entdecken das Problem zu spät, sollten sie möglichst schnell einen Baufachanwalt aufsuchen. Alle VPB-Büros kooperieren in ihren Netzwerken mit entsprechenden Experten.