- Vermieter muss Erlaubnis geben
Wer als Mieter die Wohnung oder einzelne Zimmer auf Airbnb einem Gast anbieten möchte, braucht das Einverständnis seines Vermieters. Die Erlaubnis sollte man sich schriftlich einholen. "Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 muss dies eine spezielle Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen sein", erklärt Roland-Partneranwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön. Das Einverständnis des Vermieters sei im Zweifel also nur dann ausreichend, wenn darin die Vermietung konkret über Airbnb erlaubt werde.- Vermieter darf Zustimmung verweigern
Soll die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus an einen Gast vermietet werden, kann der Vermieter frei entscheiden, ob er dies erlaubt. Will man nur ein einzelnes Zimmer vermieten und kann ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, hat man einen Anspruch auf eine Erlaubnis. Der Vermieter darf seine Zustimmung aber verweigern, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar wäre. "Dies ist etwa der Fall, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt würde", so Mundt.- Gute Argumente vorbringen
Für die Begründung eines berechtigten Interesses sind aussagekräftige Argumente nötig. "Die bloße Aussicht auf Einnahmen durch Airbnb bedeutet kein berechtigtes Interesse", erklärt Rechtsanwältin Mundt. Es müsse nachgewiesen werden, dass persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Zudem müsse das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Laut Deutschem Mieterbund wäre ein typisches Beispiel für ein solches Interesse, dass die Miete sonst nicht mehr bezahlt werden kann.- Zweckentfremdungsverbot von Stadt zu Stadt unterschiedlich
Kommunen schränken mit Zweckentfremdungsverboten die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses über Airbnb ein. Die Regelungen fallen dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus.