Damit befinden sich viele Besitzer einer älteren, privaten Öltankanlage in einem recht unsicheren Gewässer. Denn die seit dem 01. August 2017 bundesweit gültige AwSV, die sogenannte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, hält eindeutig fest, dass jeder Hausbesitzer für den ordnungsgerechten und sicheren Betrieb seiner Tankanlage verantwortlich ist. Die fehlende Überprüfungspflicht in Deutschland wiegt den privaten Bauherrn dabei in trügerischer Sicherheit, ganz nach dem Motto „Ohne Vorschrift auch keine Verpflichtung“! Leider muss es eher heißen „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Werden Öltankanlagen also nicht regelmäßig in Eigeninitiative auf mögliche technische Mängel untersucht, kann dies durchaus unangenehme Folgen haben. Denn ohne einen sicherheitsgeprüften Betrieb ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich haftbar – auch für alle verursachten Umweltschäden. Die Öltankversicherung - falls überhaupt abgeschlossen – kommt für die Schäden zumeist nicht auf, wenn die Anlage nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Daher sollten private Hausbesitzer unbedingt eine einmalige Überprüfung ihrer bestehenden Heizöltankanlage durch einen Sachverständigen durchführen lassen und sich im Mängelfall auch zum Austausch entscheiden. Denn zu einem Ölschaden samt großangelegtem Feuerwehreinsatz kann es schneller kommen als man denkt – mit teuren Folgen für den Öltankbesitzer. Um einen möglichen Schadensfall gar nicht erst zuzulassen, rät der Bundesverband Lagerbehälter e.V. allen Verbrauchern, ihre Öltankanlagen regelmäßig von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Alle nötigen Infos hierzu liefert das Verbraucherportal www.sicherer-oeltank.de.