Vorbeugen – Damit Wasserschäden gar nicht erst entstehen

Zu der eigenen Sorgfaltspflicht zählt neben der fachmännischen Installation und Gestaltung aber auch die Wartung von Rohrleitungen und Armaturen. Zunächst ist es wichtig, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig im Selbsttest zu überprüfen, um undichte Stellen frühzeitig ausmachen zu können. Dazu reicht es in der Regel bereits aus, mit dem Finger über Ventile und Leitungen zu fahren. Treten dabei feuchte Stellen auf, sollte unbedingt kurzfristig ein Fachmann hinzugezogen werden.
Wer zahlt, wenn es doch passiert?
Bei einem Wasserschaden in privaten Wohnräumen tritt die Hausratversicherung ein. Sie haftet, wenn in der Wohnung Wasser austritt und dabei Möbel, Elektrogeräte oder eine weitere Wohnpartei zu Schaden kommen. Auch für die Kosten der Trockenlegung kommt die Hausratversicherung auf. Abgedeckt sind bei den meisten Tarifen Wasserschäden, die durch eine der folgenden Ursachen entstanden sind:
- Naturkatastrophen wie Sturmfluten, Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche
- Eine defekte Waschmaschine
- Ein Rohrbruch oder ein Defekt im Leitungssystem
- Lecks in Heizungs- oder Pumpenanlagen
- Wasserschäden, die durch Wasserbetten oder Aquarien verursacht werden

Achtung: Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn der Wasserschaden durch Eigenverschulden entsteht, wie zum Beispiel durch ein offen gelassenes Fenster oder einen nicht abgedrehten Wasserhahn. In diesen Fällen verweist die Versicherung wahrscheinlich auf die Schadensminderungspflicht des Versicherten.
Die Schadensminderungspflicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt in Deutschland eine so genannte Schadensminderungspflicht vor. § 254 Abs. 2 legt fest, dass die Höhe, in der Schäden von einer Versicherung abgedeckt werden, unter anderem davon abhängt, ob der Versicherungsnehmer seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist. Das bedeutet, dass potentielle Schäden nach bestem Wissen und Gewissen vermieden oder, sofern dies nicht möglich ist, gemindert werden müssen. Darunter ist beispielsweise die regelmäßige Wartung von Leitungen und Vorrichtungen für die Wasserversorgung zu verstehen und die Reparatur oder der Austausch schadhafter Bestandteile. Kann dem Versicherungsnehmer eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nachgewiesen werden, kann der Versicherer die Übernahme des Schadens teilweise oder sogar ganz verweigern.Entsteht ein Schaden in einer Mietwohnung, wird geprüft, welche Schadensminderungspflicht jeweils auf den Mieter beziehungsweise den Vermieter anzuwenden ist. Dies hängt davon ab, wodurch ein Schaden entstanden ist.
Erste Hilfe, wenn es tropft
Wird ein Wasserschaden bemerkt, ist es meist schon zu spät. Wenn es durch die Decke tropft oder das Wasser an den Wänden hinaufzieht, bedeutet das, dass der Boden des betroffenen Raumes bereits durchtränkt ist. In diesem Fall ist es wichtig, schnell die richtigen Schritte zu unternehmen:- Die Schadensquelle ermitteln.
Das ist nicht immer ganz einfach, denn nicht selten entsteht ein Wasserschaden durch undichte Rohrleitungen, die in der Wand oder im Boden verlaufen. Ist beispielsweise eine Zu- oder Ableitung unterhalb der Badewanne oder Dusche durchlässig geworden, läuft das Wasser nahezu ungehindert, ohne dass der Wasserschaden bemerkt wird. Erst wenn der gesamte Unterboden gesättigt ist, sucht sich das nachlaufende Wasser einen Weg nach oben oder unten und der Schaden wird sichtbar. Trotzdem ist es wichtig, sich bei einem auftretenden Wasserschaden sofort auf die Suche nach der Ursache zu machen.
- Schadensquelle nicht mehr nutzen
Lässt sich der Wasserschaden einer sanitären Einrichtung wie der Waschmaschine oder der Dusche zuordnen, sollte diese Quelle unbedingt unbenutzt bleiben, um eine Verschlimmerung des Schadens zu vermeiden. Dies schreibt auch die gesetzliche Schadensminderungspflicht vor.
- Wasserzufuhr abstellen
Um sicherzustellen, dass kein Wasser nachfließen und den Schaden verstärken kann, sollte die Wasserzufuhr in der Nähe der Schadensquelle abgestellt werden. Dies kann meist über ein zentrales Ventil erfolgen, das frei zugänglich ist.
- Schaden melden
Ein Wasserschaden sollte so früh wie möglich nach seiner Feststellung gemeldet werden. Bewohnt der Geschädigte eine Mietwohnung, sollte zunächst der Vermieter informiert werden, der in der Regel weitere Maßnahmen in die Wege leitet. Eigenheimbesitzer sollten sich kurzfristig an einen Fachbetrieb wenden, um den Wasserschaden in Augenschein nehmen zu lassen.
- Inventar sichern
Ein Wasserschaden kann sich rasch ausbreiten und gegebenenfalls wertvolles Inventar beschädigen oder zerstören. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, sollten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, die das vorhandene Inventar in der Nähe der Gefahrenquelle schützen.