07.02.2013

Doppelte Haushaltsführung - Infos, Tipps und Hinweise

Man spricht von doppelter Haushaltsführung, wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung unterhält. Die Anmietung einer Zweitwohnung muss beruflich bedingt sein. Wenn die Distanz zum Arbeitsort zu groß ist, um täglich zu pendeln, entscheiden sich viele Menschen für eine Zweitwohnung. In diesen Fällen liegt der Lebensmittelpunkt im Ort A, der berufliche Alltag findet in Ort B statt.
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Die Kosten für eine Zweitwohnung werden in der Lohn- und Einkommenssteuer berücksichtigt. Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Betracht ziehen, dann sind neben den praktischen Aspekten auch die steuerlichen Hintergründe interessant.

Wann handelt es sich um doppelte Haushaltsführung?

Grundsätzlich ist die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, dass eine berufliche Notwendigkeit gegeben sein muss. Sie finden zum Beispiel an Ihrem Wohnort keine geeignete Arbeitsstelle und orientieren sich deshalb anderweitig. In Frage kommt auch, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber versetzt werden und nicht gleich mit der Familie komplett umziehen möchten. Ein weiterer Anlass: Ihr Arbeitgeber verlegt den Betriebsort, Sie möchten aber Ihren bisherigen Hauptwohnsitz behalten. Es gibt oft praktische Gründe, warum die Familie am alten Wohnort bleibt, während Sie unter der Woche eine Zweitwohnung nutzen. Das kann das Alter der Kinder sein, Schulen sollen vielleicht nicht gewechselt werden, das bisherige soziale und familiäre Umfeld soll aufrechterhalten werden. Der Lebensmittelpunkt ist also an Ihrem Heimatort, die beruflich genutzte Wohnung am Arbeitsort. Für Verheiratete gelten die gleichen Bestimmungen wie für Alleinstehende. Die doppelte Haushaltsführung ist auch dann möglich, wenn es sich nur um saisonale Einsätze handelt. Für junge Menschen, die bei ihren Eltern gemeldet sind und zusätzlich eine Wohnung am Arbeitsort haben, kommt die doppelte Haushaltsführung allerdings nicht in Betracht.

Steuerliche Aspekte der doppelten Haushaltsführung

Ein großes Haus oder eine geräumige Wohnung am Heimatort, ein Apartment am Arbeitsort - diese Art des Wohnens bringt zusätzliche Kosten mit sich, aber auch lohnsteuerliche Erleichterungen mit sich. In der Lohn- und Einkommenssteuererklärung sind eine Reihe von Kosten abzugsfähig, die durch die doppelte Haushaltsführung verursacht werden. Der Gesetzgeber definiert diese Kosten als Werbungskosten im Einkommenssteuergesetz (EStG), § 9 Abs. 1 Nr. 5. Für Freiberufler und Gewerbetreibende gelten ähnliche Bestimmungen, zu finden unter § 4 im Einkommenssteuergesetz als Betriebsausgaben.

Abzugsfähige Kosten

Im Falle einer doppelten Haushaltsführung können Sie Werbungskosten geltend machen. Dadurch erzielen Sie eine steuerliche Erleichterung. Im Detail sind das die Kosten für den Umzug, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Fahrtkosten. In den ersten drei Monaten nach dem Bezug der Zweitwohnung kann auch ein Verpflegungsmehraufwand angegeben werden. Der Zweitwohnsitz kann eine Mietwohnung oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung sein. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden auch Werk- und Dienstwohnungen, Zimmer in einer WG, möblierte Zimmer, Gemeinschaftsunterkünfte oder Hotelzimmer anerkannt.

Quelle
s.r.


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