01.01.2001

Ombudsstelle hilft Bauherren - Kaum Streit um Fertigbau

Wenn ein Haus gebaut wird, kann es schnell zum Streit zwischen Bauherr und Baufirma kommen. Meinungsverschiedenheiten über Verträge, Fristen und Leistungen gibt es immer wieder. Kaum Ärger hat dagegen, wer sich für ein Fertighaus entscheidet – wenn es das Gütesiegel der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) trägt. Die Bilanz der Ombudsstelle in Bad Honnef, einer im Bauwesen bundesweit einmaligen Einrichtung, bestätigt: Die QDF-Mitglieder stehen für kompetenten Service aus einer Hand.
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Seit 15 Jahren können sich Bauherren der QDF-Mitgliedsunternehmen mit ihren Sorgen und Problemen an die Ombudsstelle wenden. Auch 2003 ist es nur zu wenigen Streitfällen mit den Herstellern gekommen, die Schlichtungsstelle wurde 35 Mal angerufen. Ihre Erfolgsquote ist hoch: In 23 Fällen konnte durch Vermittlung der Ombudsstelle eine Einigung erzielt werden. Lediglich in sechs Fällen ist der Schlichtungsversuch gescheitert. In den übrigen sechs Fällen bemüht sich die Ombudsstelle mit den Parteien weiter um eine Lösung.

„Damit betrafen die vor der Ombudsstelle ausgetragenen Meinungsverschieden-heiten nur einen verschwindend geringen Teil der im vergangenen Jahr von den QDF-Mitgliedern fertiggestellten rund 10 000 Häuser“, kommentiert Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, diese Bilanz. „Zugleich sind die Anforderungen seit Gründung der Qualitätsgemeinschaft 1989 ständig erhöht worden, denn wir wollen den Bauherren Sicherheit, Transparenz und höchste Baustandards garantieren“, so Klaas weiter.

Alle Unternehmen im Bundesverband Deutscher Fertigbau sind zugleich Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft. Die Ombudsstelle strebt eine außergerichtliche Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Bau-Parteien an. Sie kann eingeschaltet werden, wenn das Hausbau-Unternehmen das QDF-Prüfsiegel vorweisen kann. Das Schlichtungsverfahren verpflichtet zur Anerkennung eines unparteiischen Gutachtens, das von der Ombudsstelle in Auftrag gegeben wird. Stellt der Gutachter Mängel fest, müssen diese vom Unternehmen abgestellt werden. Die Vermittlung ist für den Bauherren kostenlos. Der Rechtsweg steht natürlich trotzdem offen.

Quelle
BDF e.V.


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