Gründliche Rückschnitte sind ab Oktober erlaubt
Wer seine Gehölze kräftig zurückschneiden will, muss sich bis mindestens Anfang Oktober gedulden: „Das Bundesnaturgesetz erlaubt umfassende Rückschnitte nur in den Monaten Oktober bis Februar. In der übrigen Zeit des Jahres geht der Schutz der heimischen Vogelwelt vor“, erläutert Stihl-Experte Jens Gärtner. Um den Rückschnitt von Ziersträuchern wie Forsythie oder Rispenhortensie kann sich der Gartenbesitzer direkt im Herbst kümmern.Ein praktischer Vorteil: Wenn die Sträucher keine Blätter mehr haben, erleichtert das den Überblick beim Schneiden. Der Freizeitgärtner kann somit sein Werkzeug gezielter einsetzen. „Obstbäume können über die gesamte kalte Jahreszeit geschnitten werden – vorausgesetzt, es ist an den Schnitttagen frostfrei“, erklärt Gärtner weiter. So werden die Bäume während ihrer Winterruhe auf die neue Wachstumsphase vorbereitet, sie erzeugen im Frühjahr viele Blüten und damit eine reiche Obsternte.
Das passende Werkzeug für ein sauberes Schnittbild
Bei dünnen Ästen genügt meist eine übliche Garten- oder Astschere, um den Rückschnitt vorzunehmen. Sind die Äste kräftiger, empfiehlt sich motorisierte Unterstützung. So lassen sich Schnittarbeiten, die sonst anstrengend und langwierig sind, mit einen Akku-Gehölzschneider wie dem GTA 26 aus dem AS-Akkusystem von Stihl schnell und mühelos bewältigen.Geht es um Arbeiten in der Baumkrone, sollte man auf einen Hochentaster zurückgreifen. Mit einer solchen „Motorsäge am Stiel“ können problemlos Äste und Zweige in mehreren Metern Höhe gekappt werden, ohne dabei auf den festen Stand am Boden verzichten zu müssen. Noch ein Tipp: Im Häcksler zerkleinert, lässt sich das Schnittgut von Bäumen und Sträuchern anschließend im eigenen Garten weiternutzen, zum Beispiel als Auflage, die Blumenbeete vor Frost schützt. Damit schließt sich der Kreislauf der Natur auf ideale Weise.