Alles Boxspring?

Wer sich ein neues Bett anschaffen möchte, sollte sich nicht vorbehaltlos auf Werbeversprechen verlassen. So ist in Anzeigen mitunter von Boxspringbetten die Rede, obwohl diese Bezeichnung nicht zutrifft – darauf weist der DIN-Verbraucherrat mit Sitz in Berlin hin. Auf Nummer Sicher gehen Käufer, wenn sie ein Produkt erwerben, das der DIN-Norm 68871 entspricht.
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Nicht jedes Boxspringbett ist eines
Modernes Schlafzimmer mit Boxspringbett. Foto: Deutsche Gütegemeinschaft Möbel / ADA
DIN 68871 „Möbel – Bezeichnungen und deren Anwendung“ definiert Begriffe, die im Warenverkehr von Möbeln verwendet werden und legt Produktbezeichnungen fest. Der DIN-Verbraucherrat hat sich bei der kürzlichen Überarbeitung der Norm beispielsweise für eine klare Definition des Begriffs „Boxspringbett“ eingesetzt. Dementsprechend darf ein Bett nach DIN 68871 nur so bezeichnet werden, wenn es aus zwei aufeinanderliegenden federnden Teilen besteht: der Box und einer weiteren Matratze. Die Box besteht aus einem Grundrahmen, in oder auf diesem Rahmen ist ein Federkern fest oder formschlüssig eingearbeitet. Meist liegt oben eine weitere dünne Matratze, der Topper. „Wer die Preise von Boxspringbetten vergleichen will, sollte auch darauf achten, ob der Topper im Angebot enthalten ist. Dieser wird in der Werbung oft auch abgebildet, muss aber manchmal extra bezahlt werden“, sagt Karin Both vom DIN-Verbraucherrat.
 

Unterscheiden zwischen Echtholz und Massivholz

Die Norm stellt ferner klar, dass Echtholz nicht gleichbedeutend mit Massivholz ist. Nach DIN 68871 darf ein Möbelstück nur als Massivholz bezeichnet werden, wenn alle Teile außer Rückwand und Schubladenböden durchgehend aus einer Holzart bestehen und nicht furniert sind. Bei Echtholz dürfen auch Furniere verwendet werden, diese müssen gemäß der Norm dann aber in derselben Holzart wie die Massivholzteile ausgeführt sein. DIN hat die Norm im April 2017 veröffentlicht, diese ist über den Beuth-Verlag unter www.beuth.de erhältlich.
  
Über den DIN-Verbraucherrat
Der DIN-Verbraucherrat vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den DIN-Verbraucherrat auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Quelle09.10.2017
DIN e. V.

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