Der Staat packt mit an

Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will, führt an einer Sanierung bestehender Wohngebäude kein Weg vorbei. Über ungedämmte Fassaden entweicht viel Heizwärme nutzlos nach außen – das erhöht den Energieverbrauch und somit auch die Kohlendioxid-Emissionen.
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Fassadendämmung: wichtige Maßnahme bei der Sanierung
Die Fassadendämmung zählt zu den wichtigsten Maßnahmen, um den Energiebedarf in Altbauten zu senken. Der Staat unterstützt dabei mit neuen Fördermöglichkeiten.
Foto: djd / Qualitätsgedämmt e. V. / mitifoto – stock.adobe.com
Aber jetzt wird es für private Eigentümer nochmals attraktiver, ihr Haus zu dämmen und energetisch zu sanieren. Sie profitieren gleich mehrfach, indem sie Heizkosten sparen, die Umwelt entlasten und gleichzeitig bis zu 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung zurückerhalten.

Rechtzeitig Termine im örtlichen Handwerk sichern

Voraussetzung für den Steuervorteil ist unter anderen, dass das sanierte Wohngebäude selbst benutzt wird. In diesem Fall können Sanierer 20 Prozent der Kosten bis zu maximal 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre, von der Steuerschuld abziehen. Laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ist es möglich, Freibeträge zu beantragen. Somit profitiert der Hausbesitzer im zweiten und dritten Jahr der Förderung bereits laufend von geringeren Steuerabzügen auf sein Einkommen.
 
Wer saniert, der spart zugleich
Eine bessere energetische Effizienz des Eigenheims senkt dauerhaft die Heizkosten. Foto: djd / Qualitätsgedämmt e. V. / Fotolia
Um die Qualität der energetischen Sanierung zu gewährleisten, muss zwingend ein Fachunternehmen beauftragt werden. „Dabei muss es sich um einen Handwerksmeisterbetrieb oder einen Betrieb mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation handeln“, teilt das Ministerium mit. Nach Abschluss weist der Fachhandwerker die Arbeiten schriftlich nach. Ein entsprechendes Musterformular für die Steuererklärung wird durch das Bundesfinanzministerium vorbereitet. Wer von diesen Vorteilen profitieren möchte, sollte sich sputen. Die neue steuerliche Förderung lässt die Nachfrage im örtlichen Handwerk stark ansteigen. Freie Termine dürften vielerorts bald knapp werden. Unter www.daemmen-lohnt-sich.de gibt es mehr Details zu der steuerlichen Förderung im Rahmen des Klimapaketes sowie eine Fachhandwerkersuche.
 
Bis zu 20 Prozent Rückerstattung bei der Fassadendämmung möglich
Bis zu 20 Prozent der Kosten einer Fassadendämmung erhalten Hausbesitzer bei selbstgenutztem Wohnraum über die Einkommensteuer zurück. Foto: djd / Qualitätsgedämmt e. V. / thx

Hausbesitzer müssen sich für einen Förderweg entscheiden

Die steuerliche Förderung wird im Übrigen mehrfach – nacheinander oder gleichzeitig – für verschiedene Sanierungsmaßnahmen gewährt. Wer also die Fassade dämmt und die Heizung austauscht, kann zweimal den Steuerabzug nutzen. Ausgeschlossen ist hingegen eine Doppelförderung für ein und dieselbe Maßnahme aus verschiedenen Töpfen. Hausbesitzer müssen für sich entscheiden, ob sie den Abzug von der Steuerschuld, ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder Investitionszuschüsse in Anspruch nehmen wollen. Im Übrigen hat auch die Förderbank des Bundes KfW ihre Förderung erhöht. Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind Anfang dieses Jahres um 12,5 Prozent gestiegen.

Quelle01.08.2020
Qualitätsgedämmt e.V.

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