Mehr Geld fürs Energiesparen

Ein nüchterner Blick auf die letzte Heizkostenabrechnung lenkt den Fokus schnell auf das Thema Energieeffizienz. Sie ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, komfortabler zu wohnen und dabei Energie zu sparen.
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Förderung für Bauherren
Gute Nachricht für Bauherren: Jetzt lohnt sich die Förderung einer energetischen Sanierung, da sie in vielen Fällen höher ist als die Mehrkosten für den Wärmeschutz. Mehr Informationen dazu gibt es auf www.daemmt-besser.de. Foto: epr / IVPU
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden nun besser gefördert. Das lohnt sich, da die Förderung in vielen Fällen höher als die Mehrkosten für den Wärmeschutz ist.
 
Dachflächensanierung mit PU-Dämmung
Die Sanierung der Dachflächen mit einer PU-Dämmung reduziert den Wärmedurchgang auf ein Minimum und erfüllt die technischen Anforderungen an die Förderung. Foto: epr / IVPU
Neu ist der Steuerbonus für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Sie können für einen befristeten Zeitraum mit maximal 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, verteilt auf drei Jahre. Die KfW erhöht ihre Investitions- und Tilgungszuschüsse auch für Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhausstandard.
 
Wärmeschutz auch für den Keller
Wirksamer Wärmeschutz für die Kellerdecke mit schlanken PU-Dämmplatten. Entscheidend ist nicht die Dämmstoffdicke, sondern die Dämmleistung. Foto: epr / IVPU
Mehr Informationen zu den Förderkonditionen gibt es in der IVPU Broschüre „Förderprogramme für die energetische Sanierung“ auf www.daemmt-besser.de. Der Hausbesitzer muss sich allerdings zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist nicht möglich. Bevor die Entscheidung für eine finanzielle Unterstützung fällt, sollte man deshalb drei Kriterien beachten.
 
Effiziente Wärmedämmung
Im Vergleich zu konventionellen Dämmstoffen ist PU im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) bei gleicher Leistung rund 25 Prozent schlanker. Foto: epr / IVPU
  1. Zunächst gelten für die förderfähige Dämmung von Bauteilen wie Dachflächen, Wände oder Geschossdecken technische Anforderungen, die erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Beim Steuerbonus reicht hierfür die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers, bei der KfW ist eine Energieberatung Pflicht.
  2. Ebenfalls empfiehlt sich für einen effizienten baulichen Wärmeschutz eine Hochleistungsdämmung, wie Sanierungslösungen mit PU-Dämmung. Sie reduzieren den Wärmedurchgang auf ein Minimum und erfüllen die Anforderungen an die Förderung mit schlanken Aufbauten. Das schafft Platz und nach der Sanierung mehr Raum fürs Wohnen.
  3. Zu beachten ist auch, dass die Steuerermäßigungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht erforderlich. Die KfW-Förderung hingegen muss in jedem Fall vor Beginn der Sanierung von einem Energieberater beantragt werden.
Broschüre „Förderprogramme für die energetische Sanierung“
Die Broschüre „Förderprogramme für die energetische Sanierung“ kann unter unter www.daemmt-besser.de heruntergeladen werden. Grafik: epr / IVPU
 

Quelle19.06.2020
IVPU - Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V.

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