Das gilt beispielsweise für Treppenmeister Systemtreppen. Bei ihnen sind die Stufen nur an einer Seite in der Wand verankert, ansonsten erhält die freitragende Konstruktion ihre Stabilität über das Geländer. Das spart Platz und erlaubt ein sicheres Begehen.
In Deutschland regelt die Norm DIN 18065, welche Maße eingehalten werden müssen. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 Zentimeter betragen. Entscheidend ist das Schrittmaß.
Bei Erwachsenen liegt es beim Gehen zwischen 59 und 65 Zentimetern. Bei Treppen errechnet sich das Schrittmaß aus der zweifachen Steigung plus dem Auftritt. Ein Schrittmaß von 63 entspricht beispielsweise einer Steigung von 18 Zentimetern, doppelt genommen also 36 Zentimeter, plus 27 Zentimeter für den Auftritt.
Nur in Ausnahmefällen sind in Wohnungen steilere und schmalere Konstruktionen erlaubt, zum Beispiel als Zugang zum Dachboden oder einem unbewohnten Obergeschoß. Solche Leitertreppen haben eine Steigung von 45 bis 75 Grad.
Sie werden auch mit versetzten Stufen angeboten, die ihnen den Namen Watschel- oder Sambatreppen eingebracht haben. Denn sie sind beim Begehen nur mit einem ausgeprägten Hüftschwung zu bewältigen.
Eine halbgewendelte Treppe verfügt bei einem Grundriss von vier Quadratmetern über eine nutzbare Laufbreite von 90 Zentimetern und einen Auftritt von 26,5 Zentimetern. Sie ist damit komfortabler als eine Spindeltreppe, die bei gleicher Grundfläche nur auf eine nutzbare Laufbreite von 80 Zentimetern und einen Auftritt von 24 Zentimetern kommt.