Treppen ziehen Kinder magisch an. Mit allen Gefahren, die das für sie birgt. Wer einige Punkte beachtet, kann das Unfallrisiko für die Kleinen deutlich reduzieren.
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Treppengitter schützen Kleinkinder vor Unfällen. Foto: Treppenmeister
1. Geländertüren
Die stabilen, rüttelsicheren Schutzgitter sollten mindestens 90 Zentimeter hoch sein und vor der ersten Stufe montiert werden. Wichtig ist, dass die Kinder den Verriegelungsmechanismus nicht durchschauen. Die Gitterstäbe sollten so angeordnet sein, dass die Kleinen ihre Hände und Füße nicht einklemmen können. Wichtig ist, dass die Kleinen den Verriegelungsmechanismus nicht durchschauen. Die Gitterstäbe sollten so angeordnet sein, dass sie Hände und Füße nicht einklemmen können. Foto: Treppenmeister
2. Kinderhandlauf
Ein zusätzlicher Handlauf auf halber Höhe ist für Kinder gut zu erreichen. Mit seinem kleineren Durchmesser können ihn kleine Hände besser umgreifen. Treppenmeister bietet Modelle, die in der Höhe verstellbar und ganz einfach an- und abzumontieren sind. Eine Antirutsch-Beschichtung zum Streichen bietet TÜV-DIN-51097-geprüfte Sicherheit. Foto: Treppenmeister
3. Antirutsch-Beschichtung
Treppenmeister hat eine kaum sichtbare Antirutsch-Beschichtung zum Streichen entwickelt, die eine TÜV-DIN-51097-geprüfte Sicherheit gewährleistet. Sie ist nicht nur für Holz, sondern auch für Oberflächen wie Stein oder Granit geeignet. Bei größeren Abständen können nachträglich sogenannte Baurechtsleisten unterhalb jeder Stufe angebracht werden. Foto: Treppenmeister
4. Baurechtsleisten
Bei offenen Treppen sollte der Abstand zwischen zwei Stufen nicht mehr als zwölf Zentimeter betragen, damit Kleinkinder nicht dazwischen hindurchfallen können. Bei größeren Abständen können nachträglich sogenannte Baurechtsleisten unterhalb jeder Stufe angebracht werden. Diese Querleisten aus Holz oder Metall lassen sich später problemlos wieder abmontieren.