Die Gefahren beim Benutzen von Dachbodentreppen werden oft unterschätzt. Der Fall in die Tiefe birgt ganz erhebliches Risiko. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von Vorgaben, die bei Bodentreppen zu beachten sind.
get social
Foto: Wellhöfer Treppen GmbH & Co.KG
So fordert die Bauordnung ein Schutzgeländer um den Sturz durch die Deckenöffnung zu verhindern. Der Handlauf, wie von der DIN empfohlen, bietet den erforderlichen Halt beim Benutzen. Ein DIN-gerechter Stufenabstand und ausreichende Stufentiefe bewahren vor gefährlichem Stolpern.
Der Würzburger Treppenspezialist Wellhöfer sorgt für Sicherheit bei allen Vorschriften und Anforderungen. Für alle Bodentreppen ist ein Schutzgeländer erhältlich, dessen Seitenstabilität mit 500N gemäß ETB-Richtlinie nachgewiesen ist. Ein Holzhandlauf für dreiteilige Bodentreppen und der Teleskop-Handlauf für Scherentreppen befinden sich ebenfalls im umfangreichen Lieferprogramm des Herstellers. Foto: Wellhöfer Treppen GmbH & Co.KG
Bei Bestellung mit der tatsächlichen lichten Raumhöhe wird immer die passende Treppe geliefert. So ist der richtige Stufenabstand gewährleistet und das übliche Absägen entfällt. Mit Stufentiefen von 9 cm (dreiteilige Bodentreppe GutHolz) und 11 cm (dreiteilige Bodentreppe StahlBlau und Scherentreppe Liliput) bieten die Wellhöfer Treppen zudem die größte Auftrittsfläche im Vergleich.
Achten Sie bei der Auswahl der Bodentreppe nicht nur auf den Preis, sondern denken Sie auch an Ihre eigene Sicherheit. Beratung bietet der qualifizierte Fachhandel. Weitere Informationen unter www.bodentreppen.de.